Auch in Regensburg und dem Landkreis steigen die Inzidenzen weiterhin stetig an. Aus diesem Grund veröffentlichte die Stadt Regensburg eine Allgemeinverfügung, die für Versammlungen mit mehr als zehn Teilnehmern eine FFP2-Maskenpflicht vorschreibt.
Ab dem heutigen Donnerstag, dem 03. Februar, gilt in Regensburg für alle Kundgebungen, Demonstrationszüge oder ähnliche Veranstaltungen unter freiem Himmel, an denen mindestens zehn Personen teilnehmen, grundsätzlich eine FFP2-Maskenpflicht. Die Stadt Regensburg hat gestern eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht. Hintergrund ist der weiterhin starke Anstieg der SARS-CoV-2-Infektionen und die zunehmende Zahl an nicht angemeldeten Versammlungen im Stadtgebiet.
Ohne Allgemeinverfügung schwierig umsetzbar
Angesichts der rasant steigenden Infektionszahlen hatte die Stadt bereits seit der vergangenen Woche in allen Bescheiden für Versammlungen unter freiem Himmel eine FFP2-Maskenpflicht als Auflage festgelegt. Rechtsreferent Dr. Walter Boeckh erklärte in diesem Zusammenhang: „Für nicht angemeldete Versammlungen ist das naturgemäß nicht möglich, da die Stadt – als zuständige Versammlungsbehörde vor Versammlungsbeginn – nur dann einen Bescheid erlassen kann, wenn ihr eine Anmeldung vorliegt.“ Sie hätten sich deshalb in Abstimmung mit der Polizei entschieden, per Allgemeinverfügung die FFP2-Maskenpflicht für alle Versammlungen im Stadtgebiet festzulegen, so Boeckh. Als Übergangslösung hatte die Polizei – als zuständige Versammlungsbehörde nach Beginn einer Versammlung – bei nicht angemeldeten Versammlungen die FFP2-Maskenpflicht verfügt und per Lautsprecherdurchsage bekannt gegeben. Mit dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung ist das ab sofort nicht mehr nötig.
Recht auf Versammlung und Schutz der Gesundheit
„Die Regeln sind jetzt klar festgelegt und allen vorher bekannt“, sagt Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer. Die Versammlungsfreiheit sei in unserer Demokratie ein hohes Gut, das es auch in Pandemiezeiten zu schützen gelte. „Jeder, der sich im Rahmen unserer Gesetze und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegt, hat das Recht, seine Meinung öffentlich zu vertreten.“ Gleichzeitig müsse die Kommune den Schutz der Gesundheit sicherstellen. „Mit der FFP2-Maskenpflicht haben wir ein verhältnismäßig mildes Mittel, um beides zusammenzubringen.“
Pflicht Infektionsgefahr zu minimieren
Bei Versammlungen unter freiem Himmel muss demnach zwischen allen Teilnehmenden ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden. Die zuständigen Behörden haben, notfalls auch durch entsprechende Beschränkungen, sicherzustellen, dass die von der Versammlung ausgehenden Infektionsgefahren auch im Übrigen auf ein vertretbares Maß beschränkt bleiben. Mit der Anordnung einer FFP2-Maskenpflicht für alle Versammlungen unter freiem Himmel setzt die Stadt diese Verpflichtung um.
Die vollständige Bekanntmachung mit den rechtlichen Grundlagen finden Sie auf der Webseite der Stadt Regensburg unter dem Reiter „Allgemeinverfügungen der Stadt Regensburg“.