Durch die hohen Zahlen an Corona-Infizierten in Stadt und Landkreis Regensburg kann das Gesundheitsamt nicht mehr in jedem Einzelfall eine Kontaktaufnahme mit einer infizierten Person oder Kontaktperson sicherstellen. Wie die Gesundheitsämter darauf reagieren und wo Sie sich in diesem Fall informieren können.
Die derzeit sehr hohen Zahlen an mit Corona infizierten Personen in Stadt und Landkreis Regensburg führen dazu, dass das Gesundheitsamt nicht mehr in jedem Einzelfall eine Kontaktaufnahme mit den infizierten Personen oder Kontaktpersonen sicherstellen kann. Da aus diesem Grund auch die Corona-Hotline an ihre Kapazitätsgrenzen kommt, stellt der Landkreis Regensburg nun ein größeres Informationsangebot zur Verfügung.
Standardschreiben gilt als Isolationsbescheinigung
Sobald das PCR-Testergebnis vom Labor ans Gesundheitsamt übermittelt wird, erhält daher jeder Infizierte ein standardisiertes Schreiben an seine amtliche Meldeadresse, das zusammen mit dem eigenen PCR-Testbefund als Isolationsbescheinigung gilt. In diesem Schreiben sind auch die Isolationsregeln beschrieben. Ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung bezüglich der Quarantäne von Kontaktpersonen und Verdachtspersonen sowie der Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen kann dabei nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Priorität für Schulen, Kitas und Pflegeeinrichtungen
Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung in den Laboren vergehen jedoch oft schon mehrere Tage, bis alleine die PCR-Tests von den Laboren ausgewertet werden und diese Meldung beim Gesundheitsamt eingeht. Aufgrund dieser Situation muss die Priorität des Gesundheitsamts derzeit bei der Begleitung der Schulen und Kitas ebenso wie der Senioren- und Pflegeeinrichtungen liegen. Darauf weist der Leiter des Gesundheitsamtes Regensburg, Dr. med. Bernhard Edenharter, in einer Pressemitteilung hin.Bei Verdacht auf eine Infektion sollte sich jede Person – auch bereits vor dem Eintreffen der offiziellen Benachrichtigung durch das Gesundheitsamt – umgehend in Quarantäne begeben.
Täglich 4.000 Anrufe bei Corona-Hotline
Darüber hinaus ist auch der Beratungsbedarf an der Corona-Hotline enorm gestiegen und beläuft sich derzeit auf etwa 4.000 Anrufe täglich – mit einem Spitzenwert von 5.800 am 24. Januar. Weil auch hier die Kapazitätsgrenzen mittlerweile erreicht werden, stellt der Landkreis Regensburg auf seiner Homepage unter www.landkreis-regensburg.de/corona ab sofort ein weiteres Informationsangebot zur Verfügung. Die am häufigsten gestellten Fragen werden dort zusammengefasst und kompakt beantwortet.
Ebenso gibt es dort zusätzliche Infoangebote für positiv Getestete sowie für die Kontaktnachverfolgung. Die Fragen und Antworten werden stets aktualisiert. Der Landkreis bittet alle Informationssuchenden, zuerst dieses Informationsportal zu nutzen und sich erst dann an die Corona-Hotline zu wenden, wenn die eigene Frage dort nicht enthalten ist.
Landkreis Regensburg / RNRed