Arbeitgeber in der Oberpfalz sollen künftig von Einheitlichen Ansprechstellen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen profitieren. Das soll ihnen die Suche nach geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderung erleichtern und ihnen eine professionelle Beratung ermöglichen.
Das Teilhabestärkungsgesetz ist ein klares Signal für noch mehr Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung. Arbeitgebern kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Da diese jedoch oft nicht wissen, an welche Stelle sie sich bei der Suche nach geeigneten Bewerber:innen wenden sollen, wurden für sie „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“ – kurz EAA – eingerichtet.
Starke Partner
Bayernweit übernehmen diese Aufgabe die Integrationsfachdienste – in Regensburg der Integrationsfachdienst (ifd) Oberpfalz der Katholischen Jugendfürsorge. Starker Partner des ifd ist das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales. Es unterstützt mit finanziellen Leistungen Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.
Günther Lange, Leiter der Regionalstelle Oberpfalz Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), und der Direktor der Katholischen Jugendfürsorge Regensburg, Michael Eibl, unterzeichnen den Vertrag zur Errichtung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber beim ifd Oberpfalz. Sie sind sich einig: Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in Bayern bei den Integrationsfachdiensten anzusiedeln, ist eine gute Entscheidung des Sozialministeriums.
Arbeitgeber brauchen Ansprechpartner
„Seitens der Arbeitgeber wird immer wieder an uns herangetragen, dass sie ja gerne mehr schwerbehinderte Menschen beschäftigen würden, sich aber mit der Suche nach geeigneten Bewerbern schwertun. Zwar gebe es eine Vielzahl von Leistungen, jedoch auch unterschiedliche Zuständigkeiten“, erklärt Günther Lange. Die Arbeitgeber wüssten oft nicht, ob die Arbeitsagentur, der Rehabilitationsträger oder das ZBFS-Inklusionsamt der richtige Ansprechpartner ist. „Genau um diese Beschäftigungshürden zu überwinden, ist die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber geschaffen worden“, so Lange weiter, „die Mitarbeiter der EAA sprechen Arbeitgeber an und stehen ihnen als trägerunabhängige Lotsen bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung zur Verfügung.“
Beratung zu Finanzierung und Unterstützung
Das Inklusionsamt hat in Strukturverantwortung den Integrationsfachdienst Oberpfalz beauftragt, um mit der Einheitlichen Ansprechstelle Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen zu unterstützen. Dabei nutzen sie vorhandene Strukturen und Kompetenzen. „Wir freuen uns sehr darüber“, so der Leiter des ifd Oberpfalz Vladislav Perkov, „die Kollegen Martin Schmid, Matthias Schießl und Andre Nickley haben die neue Aufgabe hoch engagiert übernommen. Sie haben nicht nur Probleme und Unsicherheiten von Betrieben bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung im Blick. Sie sind darüber hinaus Experten, was Fragen zur Finanzierung und zu Unterstützungsmöglichkeiten anbelangt und unterstützen Arbeitgeber auch darin, Anträge bei den zuständigen Leistungsträgern zu stellen.“ Und damit der regionale, oberpfälzer Arbeitsmarkt von den EAA so richtig profitiert, werden die Integrationsberater ihre Netzwerke weiter ausbauen und pflegen, erklärt Martin Schmid, der Koordinator der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) Oberpfalz.
Antragstellung bis Arbeitsplatzgestaltung
Die bayerischen Integrationsfachdienste erbringen im Auftrag des Inklusionsamtes beim Zentrum Bayern Familie und Soziales auf Grundlage eines Rahmenvertrags Aufgaben gemäß § 193 Abs. 2 Nr. 9 SGB IX. Damit erfüllen sie bereits die für die Errichtung und den Betrieb der EAA vom Gesetz geforderten Voraussetzungen des § 185a Abs. 3, 4 SGB IX. Sie haben zweifellos die Expertise für die neue Aufgabe, denn sie haben jahrelange und sehr gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und sind gut in der Region vernetzt. Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen wollen, wenden sich an die Einheitlichen Ansprechstellen. Diese klären für sie, welche Leistungsträger zuständig sind und unterstützen Arbeitgeber von der Antragstellung bis zur Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Mitarbeiter.Michael Eibl, Direktor der Katholischen Jugendfürsorge, ist dankbar, dass Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner die bayerischen Integrationsfachdienste stärkt und Arbeitgeber noch mehr in den Blick nimmt: „Die Einheitlichen Ansprechpartner sind gute Partner für Arbeitgeber, die einen Beitrag für einen inklusiven Arbeitsmarkt leisten.“
Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V. / RNRed