Am 02. November 2020 kam es zu einer Vergewaltigung einer jungen Frau im Donaupark. Für Hinweise zur Ergreifung des Täters ist eine Belohnung in Höhe von 3000 Euro ausgesetzt. Im Zuge der Ermittlungen wurden nun weitere DNA-Reihenuntersuchungen angeordnet.
Wie zurückliegend berichtet, ereignete sich am Abend des 02. November 2020 im Regensburger Donaupark eine Vergewaltigung. Eine junge Frau wurde von einem noch unbekannten Täter, der mit einem Fahrrad unterwegs war, unter Vorhalt eines Revolvers überfallen und sexuell missbraucht. Zur Aufklärung dieser und möglicher damit in Verbindung stehender Taten, wurde bei der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg die „Ermittlungsgruppe (EG) West“ eingerichtet.
DNA-Reihenuntersuchung
Inzwischen hat das Amtsgericht Regensburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg eine weitere DNA-Reihenuntersuchung angeordnet. Die rechtliche Grundlage dafür ergibt sich aus §81h StPO. Die Kriminalpolizei Regensburg konnte in enger Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechtsmedizin in Erlangen eine DNA-Spur sichern, die dem Täter zugeordnet wird. Dieser konnte trotz umfangreicher Fahndungsmaßnahmen und Ermittlungen mit über 76 Hinweisen aus der Bevölkerung immer noch nicht festgestellt werden. Nun soll unter Berücksichtigung der Täterbeschreibung eine DNA-Reihenuntersuchung von bislang über 500 Männern helfen, den Mann zu finden.
Ablauf der Reihenuntersuchung
Die zur Abgabe einer Speichelprobe aufgeforderten Männer hatten in einem bestimmten Zeitraum einen Bezug zur näheren Umgebung der Tatorte. Die Teilnahme an der DNA-Reihenuntersuchung ist freiwillig. Durch das bayerische Landeskriminalamt werden die anonymisierten Speichelproben ausgewertet und im Anschluss an den Abgleich mit der DNA-Spur des Täters sofort vernichtet. Ein Abgleich mit anderen Fällen oder eine Speicherung in der DNA-Datenbank erfolgt nicht. Die erste DNA-Reihenuntersuchung fand im Februar 2021 passt statt und führte bislang nicht zur Ermittlung eines Tatverdächtigen. Damals nahmen knapp 200 Männer an der Untersuchung teil.
Hohe Belohnung augeschrieben
Durch das Bayerische Landeskriminalamt wurde für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters der Vergewaltigung vom 02. November 2020 führen, eine Belohnung in Höhe von 3.000 Euro ausgesetzt, die unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt wird. Die Belohnung ist für Privatpersonen und nicht für Amtsträger, zu deren Berufspflichten die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt. Auf Wunsch wird durch die Staatsanwaltschaft Regensburg die Vertraulichkeit geprüft.
Fahndungsplakate
Um die Aussetzung der Belohnung einer noch breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, wurde nach der Tat ein Fahndungsplakat in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch erstellt. Weiter wurde eine Fahndungsseite eingerichtet. Die Fahndungsplakate wurden am 25. November 2020 schwerpunktmäßig im Regensburger Stadtwesten in Geschäften und öffentlichen Gebäuden ausgehängt.
Beschreibung des unbekannten Täters
Der Polizei liegt folgende Personenbeschreibung vor:
- Männlich
- schwarzes, krauses Haar
- dunkelhäutig
- circa 20 bis 35 Jahre alt
- circa 165 -175 cm groß
- schlank
- schmales Gesicht
- sprach Deutsch mit Akzent
- führte einen silber/grau/chromfarbenen Revolver mit sich
- führte ein dunkles Fahrrad mit Reflektoren („Katzenaugen“) in den Speichen mit
Hinweis-Hotline
Sämtliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg rund um die Uhr unter der Rufnummer 0941 / 506 – 28 88 entgegen.
Polizeipräsidium Oberpfalz / RNRed