Aufgrund der wirtschaftlichen Belastungen im Zuge der Coronapandemie hat die Bundesregierung im Juni 2020 die Umsatzsteuer für Gastronomiebetriebe gesenkt. Diese befristete Regelung soll nun auslaufen. Da weiterhin um jeden Gast gekämpft werden muss, fordert der Bayerische Wirtschaftsminister eine Entfristung der Steuersenkung.
Die Coronapandemie hat mit seinen Lockdowns vor allem der Gastronomie schweren wirtschaftlichen Schaden zugefügt. Um die Betriebe zu entlasten wurde neben verschiedenen Corona-Hilfspaketen auch das Corona-Steuerhilfegesetz geschnürt, das die Umsatzsteuer 19 Prozent auf 7 Prozent absenkt. Das Gesetz trat bereits am 19. Juni 2020 in Kraft und war ursprünglich bis zum 30.06.2021 befristet. Im Februar 2021 hatte sich die Regierung darauf verständigt, die Senkung der Steuer bis Ende 2022 zu verlängern.
Hubert Aiwanger fordert Entfristung der Steuersenkung
In einem aktuellen Schreiben an den Bundesfinanzminister Christian Lindner fordert Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger nun die dauerhafte Entfristung der reduzierten Umsatzsteuer für die Gastronomie: „Der Bund muss für die Gastronomen Nägel mit Köpfen machen und die Umsatzsteuer dauerhaft senken. In diesem Zusammenhang sollen auch Getränke in den ermäßigten Umsatzsteuersatz einbezogen werden“, so Aiwanger.
Ungleichbehandlung beenden
Eine solche einheitliche Regelung wäre gelebter Bürokratieabbau. Die Gastronomie kämpfe nach den Pandemiejahren weiter um jeden Gast. Die steigenden Kosten für Lebensmittel und Energie machten es den Wirten jetzt nicht leichter. Eine möglichst geringe Steuerlast auf Essen und Getränke würde deshalb helfen, heißt es im Schreiben weiter. Zudem wäre es ohnehin unverständlich, wenn nach dem 31. Dezember die gleichen Speisen im Supermarkt wieder geringer besteuert werden würden als nebenan im Wirtshaus. „Diese Ungleichbehandlung muss endlich ein Ende haben“, fordert Aiwanger.
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie/RNRed