Im Zuge einer nachträglichen Geburtstagsfeier kam es zu einer Ruhestörung, die von der Polizei – wie üblich – mit einer Kontaktaufnahme und einer Bitte zur Vermeidung der lauten Musik geahndet wurde. Leider bestand der Partyveranstalter auf eine Anzeige, die von den Beamten so ausgestellt wurde.
Am Sonntagmorgen gegen 03.30 Uhr wurde der Polizei Nabburg eine Ruhestörung im Bereich Oberköblitz gemeldet. Wie die Beamten der Polizeiinspektion feststellten, wurde dort eine nachträgliche Geburtstagsfeier abgehalten. Der Veranstalter war jedoch nicht einsichtig, ging nicht auf das Gespräch mit den Beamten ein und forderte stattdessen eine Anzeige.
Gastgeber verweigert Lärmreduzierung
Um nicht gleich als „Partycrasher“ aufzutreten, wurde mit dem Verursacher, wie in derartigen Fällen üblich, Kontakt aufgenommen und dieser zum Leiserstellen der Musik aufgefordert. Anstatt das den Anweisungen der Beamten entgegenzukommen, verhielt sich der 40jährige Gastgeber jedoch kontraproduktiv und weigerte sich die Lautstärke auf ein annehmbares Maß zu reduzieren. Der Aufforderung des Gastgebers „Dann zeigt mich doch an!“ kamen die Beamten sofort nach.
Anzeige wird bearbeitet
Gegen den Mann wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Das Landratsamt Schwandorf wird dieses sinnfreie Fehlverhalten entsprechend rügen. Die Musik wurde letztendlich von einem Partygast leiser gestellt.
Polizeiinspektion Nabburg/RNRed