Das Gäubodenvolksfest findet vom 12. bis 22. August 2022 statt und dabei wird eine große Anzahl an Besuchern erwartet. Für die mit dem Auto anreisenden Gäste gibt es bestimmte Verkehrsmaßnahmen, die von der Polizei Straubing kontrolliert werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
An den Wochenenden wird erfahrungsgemäß wieder mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen sein. Mit den bereits im Vorfeld getroffenen Maßnahmen und dem Einsatz zusätzlicher Verkehrsstreifen, soll deshalb der Straßenverkehr um den Festplatz gezielt gelenkt werden
Reglementiertes Parken
Bereits weit vor den Toren Straubings weisen Vorwegweiser den besten Weg zu den Groß-parkflächen rund um den Festplatz. Die Autofahrer werden gebeten, diesen Hinweisen zu folgen. Für Reisebusse steht ein kostenpflichtiger Parkplatz an der Westtangente zur Verfügung. Wie in den Vorjahren ist das Abstellen von Bussen am Otto-von-Dandl-Ring, in der Clemens-Attenkoferstraße sowie in der Arndt-Sallinger-Straße nicht erlaubt.
Alternativen zum Auto
Die Polizei Straubing bittet die Festbesucher, Fahrgemeinschaften zu bilden und das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs zu nutzen und insbesondere den kostenlosen Shuttle-Bus vom Bahnhof zum Festgelände. Der Bus fährt von 13. August - 21. August täglich von 10.00 Uhr – 22.00 Uhr. Vom Bahnhof zum Festgelände fährt der Bus „zur Minute“ 10, 30, 50 und vom Busbahnhof zum Bahnhof „zur Minute“ 00, 20, 40. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Haltverbote in Feuerwehranfahrtszonen, auf Behindertenparkplätzen und an gekennzeichneten Busparkplätzen überwacht und bei Falschparkern auch Abschleppungen veranlasst werden. Ebenso werden Verkehrskontrollen zur Fahrtüchtigkeit von Verkehrsteilnehmern durchgeführt.
Ein E-Scooter ist auch ein Kraftfahrzeug
In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei einem E-Scooter um ein Kraftfahrzeug handelt und somit dieselben Grenzwerte wie beim Führen jedes anderen Kraftfahrzeuges (Pkw, Krad und weitere) gelten.
- Ab 0,5 Promille Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Ab 1,1 Promille Straftat, Geld-oder Freiheitsstraße und Führerscheinentzug
- Bei Unfällen oder Fahrfehlern aufgrund von Alkoholeinfluss ist es bereits bei einem Wert von 0,3 Promille eine Straftat
- Für Fahranfänger gilt 0,00 Promille
- Beim Radfahren handelt es sich bei einem Wert ab 1,6 Promille um eine Straftat, wobei hier auch zu beachten ist, dass bei Fahrunsicherheit oder einem Unfall ebenfalls die Grenze bei 0,3 Promille liegt.
Weitere verbessernde Maßnahmen
Zur weiteren Verkehrsberuhigung weist die Polizei erneut darauf hin, Treffpunkte zur Abholung von Festbesuchern nach Möglichkeit nicht im unmittelbaren Umfeld zum Festplatz zu vereinbaren. So ist zum Beispiel der Bereich der Westtangente auf Höhe des Riesenrades einer der beliebtesten Treffpunkte für Abholungen. Dies führt gerade zur späteren Stunde regelmäßig zu Stauungen. Die Polizei bittet, in diesem Zusammenhang praktikable Abholorte im weiteren Umfeld des Festplatzes zu vereinbaren.
Einschränkungen auch beim Volksfestauszug
Zusätzlich zu den für die ganze Volksfestzeit geltenden Park- und Halteverboten, wird es zum Volksfestauszug am 12. August 2022 ab 12.00 Uhr im Aufstellungsbereich und entlang des Zugweges im Stadtgebiet Straubings Einschränkungen geben. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Polizeiinspektion Straubing/RNRed