Bei zwei Verkehrsunfällen am Dienstag, den 11. Oktober, kam es neben Sachschäden von insgesamt annähernd 5000 Euro zu Personenschäden in beiden Fällen. Im späteren Fall entfernte sich die Unfallverursacherin unerlaubt vom Unfallort und muss sich nun wegen Fahrerflucht verantworten.
Vorfahrt missachtet
Am Dienstag, den 11. Oktober um 07.45 Uhr, ereignete sich an der Einmündung der Autobahnausfahrt Regenstauf und Kreisstraße R 21 ein Verkehrsunfall mit Personenschaden. Die 20-jährige Unfallverursacherin fuhr mit ihrem Pkw von der BAB A 93 an der Ausfahrt Regenstauf von der Autobahn ab. Anschließend bog sie nach links auf die Kreisstraße R 21 ein. Dabei übersah sie einen vorfahrtsberechtigten Pkw, der die Kreisstraße R 21 in Fahrtrichtung Eitlbrunn befuhr. Es kam zur Kollision, wodurch der vorfahrtsberechtigte Fahrzeugführer leicht verletzt wurde. Der Unfallschaden belief sich auf ungefähr 4500 Euro.
Rollerfahrer übersehen
Ebenfalls am Dienstag, den 11. um 06.55 Uhr, ereignete sich an der Einmündung Regensburger Straße und Hauzensteiner Straße ein Verkehrsunfall mit Personenschaden mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Eine bislang unbekannte Fahrzeugführerin bog mit ihrem blauen Familienvan von der Hauzensteiner Straße nach links in die Regensburger Straße in Richtung Zeitlarn ein. Hierbei übersah sie einen Vorfahrtsberechtigten Rollerfahrer, der die Regensburger Straße in nördlicher Fahrtrichtung befuhr. Aufgrund eines Ausweichmanövers konnte der Rollerfahrer eine Kollision vermeiden, jedoch stürzte er dabei und verletzte sich leicht. Der Unfallschaden beläuft sich auf circa 300 Euro.
Fahrerflucht – Ermittlungen aufgenommen
Die Unfallverursacherin entfernte sich unerlaubt im Anschluss von der Unfallstelle, ohne ihren rechtlichen Pflichten nachzukommen. Gegen die Unfallverursacherin wird seitens der Polizeiinspektion Regenstauf wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.
Polizeiinspektion Regenstauf / RNRed