Zwölf angehende Rettungssanitäter haben den Basisteil M1 von Anfang September bis Anfang Oktober bei den Johannitern in Regensburg erfolgreich absolviert und damit den Grundstein für ihre Ausbildung gelegt. Welche Ausbildungsschritte sie noch durchlaufen müssen, um vollausgebildete Rettungssanitäter zu sein.
Beim 160 Unterrichtseinheiten umfassenden M1-Lehrgang lernten die Teilnehmerinnen und Teilnehmern Basiswissen, für die medizinische Erstversorgung in Notfällen. Der Grundstein für ihre Ausbildung zum Rettungssanitäter ist somit gelegt. Welche Prüfungen die Teilnehmer durchlaufen müssen und welche Schritte noch notwendig sind, bis sie vollausgebildete Rettungssanitäter sind.
520 Ausbildungsstunden
Am Ende des M1-Lehrgangs standen eine theoretische und eine praktische Prüfung an. Es folgen nun noch zwei weitere Ausbildungsabschnitte, darunter ein Praktikum in einem Krankenhaus (M2) und ein Praxisteil in einer Lehrrettungswache (M3). Den Ausbildungsabschluss bildet dann ein weiterer 40-stündiger Lehrgang mit einer mündlichen, einer schriftlichen und einer praktischen Abschlussprüfung. Dann sind die Teilnehmer nach insgesamt 520 Ausbildungsstunden vollausgebildete Rettungssanitäter.
Vielseitigen Gruppe ihr Fachwissen vermittelt
Unter den Teilnehmenden war von Freiwilligendienstleistenden über ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der Johanniter-Ortsverbände Regensburg und Landshut, Auszubildende im Rettungsdienst, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Johanniter-Hausnotrufzentrale Bayern bis hin zu Privatteilnehmerinnen und –teilnehmern alles vertreten. So konnten die Dozenten Heide Sieber und Daniel Kropf einer vielseitigen Gruppe ihr Fachwissen vermitteln. Zum Abschluss überreichten die Dozenten gemeinsam mit Sonja Schäffer, Ausbildungsleitung der Johanniter in Ostbayern, sowie Frank Zirngibl, Rettungsdienstleiter der Johanniter in Ostbayern, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ihre Urkunden.
Voraussetzungen für eine Ausbildung als Rettungssanitäter
Für die Ausbildung zum Rettungssanitäter muss das 18. Lebensjahr vollendet sein. Auch die Teilnehme an einem Erste-Hilfe-Kurs im vorangehenden Jahr ist eine grundlegende Voraussetzung. Die körperliche und gesundheitliche Eignung muss von einem Arzt bescheinigt sein.
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. / RNRed