In den vergangenen Tagen führten Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Regensburg Kontrollmaßnahmen entlang der stark befahrenen Autobahnen A 9 und A 3 durch. Dabei stießen die Beamten in mehreren Fällen auf Drogen und in einem Fall sogar auf eine illegale Schusswaffe.
Bei verstärkten Kontrollen an den beiden Hauptverkehrsadern der Region hat das Zollamt Regensburg mehrere Strafverfahren eingeleitet. Mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie eine ohne Erlaubnis geführte Waffe waren unter den festgestellten Verstößen.
Amphetamine, Marihuana & Haschisch
Bei der Kontrolle eines Kleinbusses auf dem Rastplatz Fürholzen – Ost wurden die Zöllner ebenfalls fündig. Fahrer und Beifahrer gaben an, sich auf dem Weg nach Berlin zu befinden, Betäubungsmittel hätten sie jedoch nicht dabei. Auch in diesem Fall zeigte die Wirklichkeit ein anderes Bild: In der Bauchtasche des Fahrers waren sechs Gramm Marihuana versteckt, im Rucksack des Beifahrers befanden sich, verpackt in Plastiktütchen, insgesamt 2,5 Gramm Amphetamin, circa zwei Gramm Marihuana und eine geringe Menge Haschisch. Die Regensburger Zöllner stellten die Betäubungsmittel jeweils sicher und leiteten entsprechende Strafverfahren ein.
Drogen aus Berlin eingeführt
Die Regensburger Zollbeamten unterzogen unter anderem auf dem Rastplatz Holledau einen aus Berlin kommenden Reisenden einer zollrechtlichen Kontrolle. Auf Befragen gab der 30-Jährige an, Freunde besucht zu haben und jetzt auf dem Heimweg zu sein, Drogen habe er aber nicht dabei. Dass sich diese Aussage nicht mit der Realität deckte, zeigte sich laut Zollbeamten bei der Überprüfung des Rucksacks: In einem Glas befanden sich vier Plastiktütchen mit circa 18 Gramm Marihuana.
Griffbereite Schreckschusspistole sichergestellt
Auch bei der zollrechtlichen Überprüfung eines 27-jährigen Schweizers nahe Nittendorf (Landkreis Regensburg) ergab sich ein Grund zur Beanstandung: Im Handschuhfachs des Fahrzeugs befand sich eine griffbereite Schreckschusspistole mit 12 Schuss Munition. Die erforderliche Erlaubnis zum Führen der Waffe konnte der Mann allerdings nicht vorlegen. Zuständigkeitshalber übernahm die Verkehrspolizeiinspektion Regensburg die weitere Sachbearbeitung.
Hauptzollamt Regensburg / RNRed