Nachdem ein Altenpfleger in einem Chamer Pflegeheim einem Bewohner ein Kissen ins Gesicht gedrückt haben soll, bis dieser rot anlief, wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung und der Misshandlung Schutzbefohlener vor dem Landgericht angeklagt. Weitere Todesfälle wurden ebenfalls untersucht.
Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat am Freitag, dem 23. September, Anklage zum Landgericht Regensburg gegen einen 24-jährigen Altenpfleger wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung Schutzbefohlener erhoben. Der Altenpfleger steht im Verdacht, Anfang Februar einem 68-jährigen pflegebedürftigen Heimbewohner ein Kissen auf den Kopf gedrückt zu haben und den Angriff jedoch zügig beendet zu haben. Der Heimbewohner trug keine bleibenden Verletzungen davon.
Bislang keine Zusammenhänge zu anderen Todesfällen
Wie berichtet ermittelten Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Regensburg seit Anfang Februar gegen einen Altenpfleger eines Pflegeheims in Cham. Dieser stand wegen des geschilderten Angriffs und verschiedener Äußerungen, er „könne alle Menschen umbringen“, im Verdacht, möglicherweise für andere Todesfälle in der Pflegeeinrichtung verantwortlich zu sein.
Aus diesem Grund wurden circa 15 Todesfälle genauer untersucht, was auch zu drei Exhumierungen und anschließender rechtsmedizinischer Untersuchung der Leichname führte. Der Tatverdacht hat sich bislang jedoch in keinem der Fälle erhärtet.
24-Jähriger habe „Aussetzer gehabt“
Der 24-Jährige befindet sich weiterhin in einem Bezirkskrankenhaus. Eine forensisch-psychiatrische Begutachtung ergab verschiedene Diagnosen, die möglicherweise dazu geführt haben, dass der junge Mann während des Angriffs nur eingeschränkt schuldfähig war. Im Rahmen der Ermittlungen gab der Pflegehelfer an, dass er sich nur bruchstückhaft an die Tat erinnern könne und einen „Aussetzer“ gehabt habe.
Täter von Kollegin abgehalten worden
Hinsichtlich des Angriffs Anfang Februar geht die Anklage davon aus, dass diese „lediglich“ die Tatbestände der gefährlichen Körperverletzung und der Misshandlung von Schutzbefohlenen erfüllt. Weil der 24-Jährige den Angriff eigenständig unterbrach, sieht die Anklage davon ab, ihn der versuchten Tötung anzuklagen.
Während des Angriffs kam eine weitere Pflegehelferin in das Zimmer des 68-jährigen Opfers und redete auf ihren Arbeitskollegen ein. Danach brach der 24-Jährige seinen Angriff ab, ohne dass die zweite Pflegehelferin körperlich eingreifen musste.
Staatsanwaltschaft Regensburg/RNRed