Ein 17-Jähriger wurde am vergangenen Wochenende gleich zweimal nacheinander mit einem E-Scooter fahrend angetroffen. Da er bereits beim ersten Mal zugab, Marihuana konsumiert zu haben, muss der Jugendliche sich nun wegen zwei Ordnungswidrigkeiten und dem Besitz von Rauschmitteln verantworten.
Am gestrigen Sonntag, dem 30. Oktober, wurde ein 17-jähriger Regensburger, welcher mit einem E-Scooter im Stadtgebiet fuhr, einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Kontrolle räumte der Jugendliche ein, dass er kurz zuvor Marihuana konsumiert hatte.
Nachdem der Jugendliche mit zur Dienststelle der Regensburger Polizei gebracht wurde und von dannen ziehen durfte, erwischten ihn Beamte der Streife erneut auf einem E-Roller. Nun werden gegen den 17-Jährigen wegen zweier Ordnungswidrigkeiten und dem Besitz von Rauschmitteln Verfahren eingeleitet.
High auf dem E-Roller
Nachdem die Beamten den 17-Jährigen während einer allgemeinen Verkehrskontrolle anhielten, gab er zu, Marihuana konsumiert zu haben. Er wurde daraufhin zur Durchführung einer Blutentnahme zur Dienststelle verbracht. Bei der Durchsuchung des Tatverdächtigen konnte außerdem eine geringe Menge Marihuana sichergestellt werden.
Nach der erforderlichen Sachbearbeitung wurde der Regensburger an ein volljähriges Familienmitglied übergeben. Es erfolgte außerdem eine eindringliche Belehrung, dass dieser keinerlei Kraftfahrzeuge (auch E-Scooter) führen darf.
Doppelt hält besser: 17-Jähriger erneut erwischt
Nur kurze Zeit nach der Entlassung von der Dienststelle konnte eine Streife den 17-Jährigen jedoch erneut auf einem E-Scooter antreffen. Die Beamten erkannten den Jugendlichen sogleich wieder. Bei seinem Familienmitglied, welches auch mit einem E-Scooter fuhr, konnten ebenfalls drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden. Sie wurden erneut zur Dienststelle verbracht und Blutentnahmen durchgeführt.
Verfahren wurden eingeleitet
Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Sowohl der 17-Jährige als auch dessen Familienmitglied müssen sich nun für ihre jeweiligen Verstöße verantworten. Gegen den 17-Jährigen wurde außerdem ein Verfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln eingeleitet.
Polizeiinspektion Regensburg Süd/RNRed