Das Risiko für Geflügelpest steigt auch bei bayerischen Geflügelbeständen wieder an. Warum Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter jetzt dringend ihre Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen und welche Maßnahmen sie neben dem Tragen geeigneter Schutzkleidung noch beachten sollten.
In Norddeutschland kam das Geflügelpestgeschehen über die zurückliegenden Sommermonate, anders als in früheren Jahren, nicht zum Erliegen. In Bayern gibt es derzeit noch keine Hinweise auf ein aktuelles HPAI-Geschehen bei Wildvögeln. Im Hinblick auf das anhaltend dynamische Geflügelpest-Geschehen, vor allem bei Wildvögeln in den deutschen und europäischen Küstenregionen in Verbindung mit dem herbstlichen Vogelzug, muss aber mit einem erneuten HPAI-Virus-Eintrag in die bayerische Wildvogelpopulation gerechnet werden. In der Folge steigt auch das Risiko eines Eintrages in die Nutz- und Wirtschaftsgeflügelbestände.
Bei der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI; Geflügelpest) handelt es sich um eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist für Hausgeflügel jedoch hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen.
Desinfektionsmatten und -bäder zur Stiefelbehandlung als ein Mittel der Prävention
Um einem Eintrag der Seuche in die Nutzgeflügelbestände vorzubeugen, ist es nun besonders wichtig, dass die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Stadtgebiet die erforderlichen und Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen, ggfs. anpassen und konsequent umsetzen. Hierzu zählen insbesondere Zugangsrestriktionen zu Geflügelbeständen, das Tragen von geeigneter Schutzkleidung, ein strikter Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten von Stallungen und die Durchführung einer hygienischen Reinigung der Hände vor Kontakt mit den Tieren des Bestandes. Die Verwendung von geeigneten Desinfektionsmatten und -bädern zur Stiefelbehandlung vor dem Stallzugang ist ein weiteres wichtiges Mittel der Prävention.
Was bei der Fütterung beachtet werden sollte
Zur Vermeidung eines Eintrags der Erreger über Wildvögel ist es zudem essentiell, jeden direkten oder indirekten Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln soweit wie möglich auszuschließen. So darf Geflügel nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind und die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden. Außerdem sind Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.
Unverzüglich Tierarzt informieren
Um das Auftreten der Seuche in Geflügelbeständen möglichst frühzeitig erkennen zu können, muss der Tierhalter seinen Bestand genau beobachten und spätestens bei bestimmten Befunden (erhöhte Sterblichkeit, erheblich Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, neurologische Symptome) unverzüglich seinen Tierarzt informieren. Außerdem sind Geflügelhaltungen (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Reb- und Perlhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel) bei der zuständigen Veterinärbehörde anzuzeigen. Dies ermöglicht im Seuchenfall eine rasche und konsequente Tierseuchenbekämpfung.
Gibt es bald wieder eine Stallpflicht?
Zwar ist die Anordnung zusätzlicher Biosicherheitsmaßnahmen wie etwa auch einer Stallpflicht für das Stadtgebiet derzeit noch nicht erforderlich. Das Umweltamt der Stadt Regensburg beobachtet das Geschehen jedoch genau und es ist durchaus möglich, dass es im Verlauf der kalten Jahreszeit doch noch zu einer Stallpflicht beziehungsweise der Anordnung verschärfter Biosicherheitsmaßnahmen kommen kann. Aus diesem Grund wird den Geflügelhaltern empfohlen, bereits jetzt Überlegungen und Vorbereitungen für diesen Fall anzustellen.
Ansteckung von Menschen
Eine Ansteckung des Menschen mit den aktuell kursierenden AIV über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Wer einen kranken oder verendeten Wildvogel (vor allem Wassergeflügel, Greifvögel und Eulen) findet, sollte dennoch unbedingt einen direkten Kontakt vermeiden und stattdessen unter Angabe des Fundorts und wenn möglich der Vogelart zeitnah die Veterinärabteilung des Umweltamtes unter der Rufnummer 0941 / 507-3319 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! informieren. Außerhalb der Dienstzeiten nimmt die integrierte Leitstelle der Berufsfeuerwehr die Meldungen entgegen.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu finden. Außerdem steht die Veterinärabteilung des Umweltamtes für Fragen zur Verfügung.
Umweltamt der Stadt Regensburg / RNRed