Feuerwerksverbot in Regensburg: Stadt kündigt Maßnahmen anDie Stadt Regensburg hat ein umfassendes Feuerwerksverbot für die Altstadt angekündigt. Neben der Ankündigung kein Feuerwerk zum Jahreswechsel zu erlauben wurde auch die Sperrung der Steinernen Brücke zu Silvester angekündigt. Alle Einzelheiten jetzt auf Regensburger Nachrichten.
Laut Amtsblatt der Stadt Regensburg vom 21. November 2022 erlässt die Stadt erneut für den anstehenden Jahreswechsel ein Feuerwerksverbot für die Altstadt. Konktret heißt das: Im Zeitraum von Samstag, den 31. Dezember 2022 (Silvester), 20.30 Uhr, bis Sonntag, den 01. Januar 2023 (Neujahr), 02.00 Uhr gelten im Gebiet der Regensburger Altstadt besondere Regeln. Bereits bei der Herbstdult verzichtete die Stadt auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
Steinerne Brücke bleibt gesperrt
Die Steinerne Brücke in Regensburg wird auf der Südseite auf Höhe Südwestecke Salzstadel/Südostecke Amberger Stadel, auf der Nordseite am Brückenende und auf der Abfahrt zum Oberen Wöhrd auf Höhe des östlichen Endes des Anwesens Müllerstraße 1 (Gaststätte „Alte Linde“) für Fahrzeuge aller Art und für Fußgänger gesperrt. Weiterhin wird der Fußweg entlang der Donau unter der Steinernen Brücke von der Straße „Am Schallern“ bis zur Eisernen Brücke für Fahrzeuge aller Art und für Fußgänger gesperrt.
Pyrotechnik erneut verboten
Im Zeitraum von Samstag, den 31. Dezember 2022 (Silvester), 20.30 Uhr, bis Sonntag, 01. Januar 2023 (Neujahr), 06.00 Uhr, ist das Mitführen, Abbrennen und Abschießen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien F 2, F 3, F 4 sowie sonstiger pyrotechnischer Gegenstände im Sinne von § 3 a des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Anlagen im folgendem Stadtgebiet untersagt:
- In der Altstadt südlich der Donau im und innerhalb des Grüngürtels, der gebildet wird aus dem Herzogspark, der Prebrunnallee, der Fürst-Anselm-Allee, den Grünanlagen am Ernst-Reuter-Platz, an der Landshuter Straße und der Gabelsbergerstraße und aus dem Villapark, sowie in Stadtamhof und dem Oberen und Unteren Wöhrd.
- Im räumlichen Geltungsbereich des Feuerwerksverbots sind folgende Brücken enthalten: Nibelungenbrücke, Eiserne Brücke, Steinerne Brücke, Eiserner Steg, Brücke am Wasserkraftwerk (Winzerweg), Wehrbrücke Donaukanal Regensburg, Pfaffensteiner Steg, Grieser Steg, Oberpfalzbrücke, Protzenweiherbrücke
Stadt Regensburg / RNRed