Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat am 30.11.2022 Anklage zum Landgericht Regensburg gegen vier Angeschuldigte wegen banden- und gewerbsmäßigem Betrug in 158 Fällen erhoben. Den Angeschuldigten liegt zur Last, Hundewelpen die aus Hundezuchten in Osteuropa stammten, systematisch wahrheitswidrig als reinrassig und in Deutschland geboren verkauft zu haben.
Beim illegalen Welpenhandel in der bayerischen Grenzregion wurden die Tiere regelmäßig frühzeitig von der Mutter getrennt und teilweise über weite Strecken transportiert, was in vielen Fällen zu Erkrankungen und vorzeitigen Todesfällen führte. Der Verkaufserlös der Gruppierung wird auf ungefähr 200.000 € geschätzt.
Seit Jahren unter Beobachtung
Die Staatsanwaltschaft Regensburg und die Grenzpolizeigruppe der Polizeiinspektion Furth im Wald ermitteln bereits seit dem Jahre 2019 gegen eine Gruppierung, die im Verdacht steht, in mehreren hundert Fällen Hundewelpen aus osteuropäischer Zucht in Deutschland wahrheitswidrig als inländische reinrassige Züchtungen zu verkaufen. Zwei der nunmehr angeklagten Personen, eine 54-Jährige und ein 61-Jähriger, wird vorgeworfen, den Welpenhandel organisiert zu haben und Welpen insbesondere in einer Anlage in der Tschechischen Republik gezüchtet beziehungsweise aus anderweitiger osteuropäischer Züchtung zugekauft zu haben.
Hypoallergene Hunde Hunde im Fokus
Die Welpen wurden laut Anklage sodann an mehrere sogenannten Weiterverkäufer in Deutschland weitergegeben, die diese sodann mittels Annoncen auf Ebay-Kleinanzeigen beziehungsweise dem Online Portal „Deine Tierwelt“ als reinrassige in Deutschland gezüchtete Hunde anboten. Hierbei wurden die Welpen insbesondere als Angehörige der Hybridrassen Maltipoo und Goldendoodle angepriesen, die aufgrund ihrer Charaktereigenschaften als Familienhunde beziehungsweise Allergikerhunde bei Käufern besonders beliebt sind.
Auch bayerische Tierärzte beteiligt
Um den Anschein einer liebevollen inländischen Kleinzüchtung zu erwecken, wurde den Käufern regelmäßig eine reinrassiges Vorzeigemuttertier präsentiert, welches jedoch tatsächlich nicht die Mutter des Welpen war. Bei den beiden weiteren Angeschuldigten, einem 52-Jährigen und einer 46-Jährigen, handelte es sich um sogenannte Weiterverkäufer. Darüber hinaus waren laut der Anklage drei deutsche Tierärzte am Betrug beteiligt. Den Veterinären wird vorgeworfen, für die überwiegende Zahl der Welpen blanko EU-Heimtierausweise und Impfpässe ausgestellt zu haben, ohne die Hunde geimpft oder untersucht zu haben.
Rasse stimmt nicht mit der angegebenen Herkunft überein
Im Rahmen der mehrjährigen grenzüberschreitenden Ermittlungen wurde insbesondere anhand von 57 DNA-Gutachten die tatsächliche Rasse der verkauften Welpen bestimmt. Diese stimmte in annähernd allen Fällen nicht mit der von den Verkäufern angegebenen Rasse überein. Belastbare Feststellungen zu den Zuchtbedingungen der Welpen in den Herkunftsländern konnten vorliegend nicht getroffen werden. Aus diesem Grunde sind etwaige tierschutzrechtliche Verstöße nicht Gegenstand der Anklage. Die beiden Angeschuldigten, denen die Organisation des Welpenhandels zur Last gelegt wird, haben sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Die übrigen Angeschuldigten zeigen sich umfassend geständig.
Es wird von Seiten der Staatsanwaltschaft darauf hingewiesen, dass für die Angeschuldigten weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt. Das Landgericht Regensburg wird nunmehr über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden müssen.
Staatsanwaltschaft Regensburg / RNRed