Derzeit erstellt die Stadtverwaltung die Vorschlagslisten der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028. Anmeldeschluss ist der 01. März. Was genau das Amt beinhaltet und wer sich bewerben kann, lesen Sie im Artikel.
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen beziehungsweise Richter in der Strafjustiz an den Amts- und Landgerichten und stehen damit grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern. Ihre Beteiligung in der Strafrechtspflege ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates. Regensburg sucht nun für die anstehende Amtsperiode eine ganze Reihe neuer Kandidaten.
Wer kann Schöffe werden? Auch das Alter entscheidet.
Die Vorschlagsliste der Stadt Regensburg soll alle Kreise der Bevölkerung aus den verschiedenen Berufs- und Altersgruppen angemessen berücksichtigen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger melden, die zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Außerdem müssen sie in Regensburg wohnen (Haupt- oder Nebenwohnsitz).
Wer kann Schöffe werden? Gesundheit, Vorstrafen, Finanzen
Nicht zu dem Amt einer Schöffin beziehungsweise eines Schöffen berufen werden dürfen Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden. Das gilt auch für Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Nicht zu Schöffinnen und Schöffen berufen werden dürfen ferner Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind und Personen, die in Vermögensverfall geraten sind. Außerdem dürfen Personen nicht zu Schöffinnen und Schöffen berufen werden, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen und daher für das Amt nicht geeignet sind.
Schöffe: Wie kann ich mich bewerben?
Schriftliche oder persönliche Anmeldungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen können bei der Stadt Regensburg, Bürgerzentrum, Wahlamt, D.-Martin-Luther-Straße 3, 93047 Regensburg, abgegeben oder per Post übersandt werden. Telefonische Rückfragen sind möglich unter Telefon 0941 / 507 - 44 44, die Anforderung von Bewerbungsformularen auch per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder im Internet unter www.regensburg.de Anmeldeschluss ist der 01. März 2023.
Für Bewerbungen werden folgende Angaben benötigt: Anrede, Familienname, Geburtsname, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf, ggf. frühere Schöffentätigkeit. Für die Bewerbung als Jugendschöffin und Jugendschöffe gelten besondere Voraussetzungen, über die das Amt für Jugend und Familie, Richard-Wagner-Straße 17, Rufnummer 0941 / 507 - 15 13) gerne informiert.
Stadt Regensburg / RNRed