Nach einem Ausbruch der Geflügelpest in einer Gemeinde im Landkreis Landshut wurde eine Überwachungszone rund um den befallenen Betrieb festgelegt. Dabei sind auch Gemeinden des Landkreises Regensburg betroffen.
Nachdem in Rottenburg bei der Laaber, im Landkreis Landshut ein Ausbruch der Geflügelpest bestätigt wurde, ist eine Überwachungszone um den befallenen Betrieb aufgestellt worden. Die Zone umfasst neben dem Landkreis Landshut auch Teile des Regensburger Landkreises.
Folgen für die Gemeinden
Für die betroffenen Gemeinden, die im Gemeindebereich Schierling die Ortsteile Wahlsdorf, Birnbach und Oberbirnbach bei Herrngiersdorf betreffen, ab dem 25. Februar um Punkt 0.00 Uhr eine Aufstallungspflicht für private und gewerbliche Geflügelbestände. Bisher sind jedoch nur Hobbygeflügelhalter mit geringen Beständen betroffen.
Was bedeutet Aufstallungspflicht?
Die Halter innerhalb der Überwachungszone sind verpflichtet, ihre Tiere entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die gegen die Flucht der Vögel oder das Eindringen von Wildvögeln gesichert ist. Weitere Informationen stellt der Landkreis Regensburg auf www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/gesundheit-verbraucherschutz/veterinaerwesen-lebensmittelhygiene/ zur Verfügung.
Weiter Maßnahmen
Neben der erwähnten Aufstallungspflicht sind auch zusätzliche Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten. So dürfen gehaltene Vögel und Vogelerzeugnisse nicht die Zone verlassen oder von außen eingebracht werden. Auch müssen Ställe, Schutzkleidung oder Transportfahrzeuge nach jedem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden. Auf das Sichern der Zugänge zu Ställen und kontaminiertes Futter ist ebenfalls besonders zu achten. Halter von kleineren Geflügelbeständen bis zu 100 Tieren werden dazu angehalten, ergänzende Aufzeichnungen über pro Werktag verendete Tiere zu machen.
Meldepflicht für Geflügelhalter
Auch für das private Halten von Hühnern, Gänsen oder Enten besteht eine Meldepflicht, sie erreichen das Veterinäramt per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter der Rufnummer 0941 4009-520. Abschließend will das Landratsamt noch erinnern, dass seit November 2022 ein Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten gilt. Ebenso gilt im gesamten Landkreis ein Fütterungsverbot für Wildvögel und das Berühren verendeter Wildvögel ohne Handschuhe sei auch keine gute Idee. Alle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind bei www.lgl.bayern.de unter dem Stichwort Geflügelpest zu finden.
Landratsamt Regensburg/RNRed