Als eine unbekannte Person in die Gartenhütte einer 65-jährigen Frau einbrach, setzte diese die Täterin einfach fest, bis die Polizei eintraf. Die Einbrecherin handelte jedoch nicht alleine, aber ihr Komplize konnte schnell gefasst werden. Nun erwartet beide eine Anzeige.
Am gestrigen Montag, dem 13. März, stellte eine 65-jährige Frau aus Landshut fest, dass in eine Person in der Gartenhütte ihres Schrebergartens eingebrochen war. Ohne zu zögern, setzte die Geschädigte die 28-jährige Täterin fest, bis die Polizei eintraf.
Täterin war nicht alleine
Es stellte sich heraus, dass die Einbrecherin zusammen mit einer anderen Person in der Hütte geschlafen hatte, da beide ohne festen Wohnsitz sind. Die zweite Person, ein 30-jähriger Mann, wurde schnell gefunden.
„Jedermannsrecht“
Neben dem Einbruch und Schäden an der Gartenhütte konnte auch ein Fahrraddiebstahl auf die beiden zurückverfolgt werden. Die Beiden erwartet jetzt eine Anzeige. Juristisch war die Aktion der 65-Jährigen gestattet, denn das sogenannte „Jedermannsrecht“-Festnahmerecht sieht es vor, dass man eine Person unter bestimmten Voraussetzungen wie bei Flucht nach einer Straftat festnehmen darf.
Polizeiinspektion Landshut/RNRed