Sie sind aktuell auf Jobsuche und möchten eine neue berufliche Herausforderung im EU-Raum annehmen? Da kann es nicht schaden, wenn man weiß, was bei den Bewerbungsunterlagen – und ganz spezifisch beim Lebenslauf – zu beachten gilt.
Die Suche nach einem neuen Job kann spannend sein und dazu führen, dass sich komplett neue Wege auftun. Wenn Sie dabei nicht nur den Arbeitgeber oder die Branche, sondern mitunter auch den Ort oder gar das Land wechseln wollen, dann bringt ein solcher Wechsel ganz automatisch große Veränderungen mit sich. Um aber erst einmal so weit zu kommen, gilt es, sich zu bewerben. Und da stellt sich schnell die Frage: Wie bewirbt man sich in Deutschland oder im Ausland, in England, in Skandinavien oder in Spanien eigentlich? Unterscheidet sich die Bewerbung nur in sprachlicher Hinsicht oder gelten in den einzelnen Ländern auch sonstige Besonderheiten? Wie unterscheidet sich der deutsche Lebenslauf von denen in anderen Nationen und welche Eigenheiten sollten nicht außer Acht gelassen werden?
Der tabellarische Lebenslauf in Deutschland und im EU-Ausland
Als Faustregel gilt zuallererst einmal, dass der Lebenslauf in der jeweiligen Landessprache verfasst werden sollte. Ausnahmen gibt es natürlich immer und selbst bei Bewerbungen in Deutschland kann es vorkommen, dass in der Stellenanzeige explizit nach einem englischen Lebenslauf oder einem CV verlangt wird. „CV” ist die Abkürzung von „Curriculum Vitae”, was sich aus dem Lateinischen ableitet und nichts anderes als eben Lebenslauf bedeutet. Diese Bezeichnung hat sich nicht nur im englischsprachigen Raum, sondern auch in zahlreichen anderen Ländern durchgesetzt. Wird in einer deutschen Stellenanzeige nach einem CV gefragt, stellt sich mitunter die Frage, ob damit ein klassischer deutscher Lebenslauf gemeint ist oder tatsächlich die englische Form des CV. Sollte dies nicht eindeutig aus der Annonce hervorgehen, lohnt ein Anruf im Unternehmen, um das zu klären.
Doch zurück zu den formalen und inhaltlichen Vorgaben für den Lebenslauf in verschiedenen Ländern: Abgesehen von der Sprache gelten in den meisten europäischen Ländern ähnliche Regeln, was Aufbau, Format und nicht zuletzt den Inhalt des Lebenslaufs betrifft. Fast überall gilt, dass ein Lebenslauf nicht länger als zwei Seiten und in umgekehrt chronologischer Form dargestellt sein sollte. Während es im deutschen Sprachraum früher üblich war, alle Stationen der Ausbildung und des beruflichen Werdegangs chronologisch aufzulisten, hat sich auch hier mittlerweile die antichronologische Darstellung durchgesetzt.
Ergänzende Unterlagen zum Lebenslauf
Ein weiterer nennenswerter Unterschied zwischen dem deutschen Lebenslauf und einem Lebenslauf in anderen Ländern ist die Wahl der beigefügten Dokumente. Während im deutschsprachigen Raum Arbeitszeugnisse mitgeschickt werden, bevorzugen Personalverantwortliche etwa in Großbritannien oder den Niederlanden Referenzen, bei denen sie direkt Informationen über den Bewerber einholen können. Das können Vorgesetzte ebenso wie Professoren sein. Diese werden inklusive Kontaktdaten im Lebenslauf genannt, vorausgesetzt, sie haben ihre Einwilligung dazu gegeben. Wieder anders stellt es sich beispielsweise in Frankreich dar, wo die Bewerbungsunterlagen ganz reduziert nur aus dem Bewerbungsschreiben und dem Lebenslauf bestehen, während in Skandinavien gerne sowohl Zeugnisse als auch Referenzen gesehen werden.
Vergessen Sie dabei nie, Ihre Zertifikate und sonstigen Unterlagen, die Sie mit der Bewerbung mitschicken, in die jeweilige Landessprache übersetzen und beglaubigen zu lassen.
Foto im Lebenslauf – ja oder nein?
Auch in Sachen Porträtfoto gibt es länderspezifische Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern. Während die meisten Firmen beziehungsweise Personalverantwortlichen in Deutschland, Österreich und der Schweiz nach wie vor ein Foto erwarten – auch wenn es nicht verlangt wird – ist ein solches beispielsweise in einigen anderen Ländern absolut tabu. In Großbritannien etwa – ebenso wie in allen anderen englischsprachigen Nationen, seien das die USA, Kanada oder Australien –, aber auch in den skandinavischen Ländern ist ein Foto nicht erwünscht. Dasselbe gilt, wenn es darum geht, Informationen zum Familienstand oder zur Religionszugehörigkeit zu nennen.
Hintergrund: Das Fehlen eines Fotos sowie der Angaben zum persönlichen Status beziehungsweise zur Herkunft soll die Chancengleichheit der Bewerber erhöhen. Darauf zielt auch das Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland und anderen EU-Staaten ab, das vorgibt, dass kein Bewerberfoto verlangt werden darf. Trotzdem gilt es nach wie vor als Standard im Lebenslauf.
Muss man den Lebenslauf unterschreiben?
Auch wenn nicht gesetzlich vorgesehen, ist es in Deutschland üblich, den Lebenslauf mit dem aktuellen Datum zu versehen und zu unterschreiben. Die Datumsangabe vermittelt dem Empfänger, dass die Daten im Lebenslauf auf dem neuesten Stand sind. Mit der Unterschrift hingegen bestätigt der Bewerber, dass alle Angaben korrekt und wahrheitsgetreu sind.
Dasselbe gilt für den Lebenslauf in Österreich, während in der Schweiz und in anderssprachigen Ländern keine Signatur unter der Vita erwartet wird.
Vor- und Nachteile des deutschen Lebenslaufs
Der deutsche Lebenslauf punktet mit seinem übersichtlichen Aufbau, der es den Personalverantwortlichen einfach macht, wichtige Informationen auf einen Blick zu finden. Für Bewerber bietet er den Vorteil einer vorgegebenen Struktur, nach der sie sich richten können. Einmal aufgesetzt, kann er recht einfach und unkompliziert an die jeweiligen Anforderungen angepasst werden.
Die formalen Vorgaben können mitunter aber auch als Nachteil angesehen werden, da sie ein recht starres Muster vorgeben und dem Bewerber recht wenig Spielraum in der Gestaltung lassen. Hier kann dann allenfalls noch mit grafischen Elementen gearbeitet werden, um die eigene Vita aus dem Wettbewerb hervorstechen zu lassen. Doch Vorsicht: Weniger ist mehr und der Inhalt ist immer noch wichtiger als aufwändige gestalterische Elemente, daher sollte mit Farben, Formen und verschiedenen Schriftarten eher sparsam umgegangen werden.
Europass-Lebenslauf
Bei Bewerbungen im Ausland macht es durchaus Sinn, den sogenannten „Europass“, eine vereinheitlichte Vorlage für den Lebenslauf zu verwenden. Sie wurde bereits 2002 von der Europäischen Union zur verbesserten Transparenz und Vergleichbarkeit initiiert. Die einheitlichen Angaben haben den Zweck, den Lebenslauf beziehungsweise CV übersichtlicher zu gestalten und die verschiedenen Formate und Anforderungen durch europaweit geltende Standards zu ersetzen.
Der Europass-Lebenslauf bietet den zusätzlichen Vorteil, dass Bewerber die Formulare in verschiedenen Sprachen als Dateien herunterladen und sofort mit der Eingabe ihrer Daten beginnen können.
Gastbeitrag