Die Tierheim-Mitarbeiterin Beate T. wurde vom Amtsgericht in Landsberg am Lech aufgrund illegalen Welpenhandels verurteilt. Sie hatte verschiedene Rassenhunde aus angeblich eigener Zucht in Deutschland verkauft und muss nun für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis und eine hohe vierstellige Geldstrafe zahlen.
Vor dem Amtsgericht in Landsberg am Lech wurde am gestrigen Mittwoch, den 10. Mai, der Welpenhändlerin Beate T. der Prozess gemacht. Der Vorwurf: gewerbsmäßiger Betrug in acht Fällen. Die Angeklagte Beate T. hatte vorgeblich reinrassige Bolonka-Zwetna-Welpen und andere Rassehunde aus angeblich eigener Zucht in Deutschland verkauft. Tatsächlich handelte es sich zum Teil um Mischlinge, die größtenteils krank und mit Parasiten verseucht waren. Ein Welpe ist sogar gestorben. Die Angeklagte wurde vom Gericht zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft ohne Bewährung sowie einer Geldstrafe verurteilt. Die internationale Tierschutzstiftung VIER PFOTEN begrüßt das Urteil als wichtigen Schritt im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel.
„Dieser Fall zeigt, dass der illegale Welpenhandel direkt vor unserer Haustür stattfindet“, warnt Saskia Dauter, VIER PFOTEN Expertin für den illegalen Welpenhandel. Die Angeklagte habe sich in den sozialen Netzwerken für schwer vermittelbare Hunde stark gemacht und seit 2021 sogar im Tierheim als Tierpflegerin gearbeitet. Deshalb hätten sich Welpensuchende an sie gewendet, in dem Glauben, bei einer familiären, seriösen Züchterin zu kaufen, so Dauter. „Umso schockierender, dass Beate T. in Wahrheit zum Teil kranke Welpen aus dubiosen Quellen verkaufte.“
Angeklagte förderte tierverachtendes System
Die Angeklagte handelte schon seit über zehn Jahren mit verschiedenen Rassehunden. Trotzdem stand sie erst heute wegen dem betrügerischen Handel mit Welpen vor Gericht. Wie sich im Prozess herausstellte, verkaufte die Welpenhändlerin in mehreren Fällen Mischlinge als Rassehunde. Einige der verkauften Welpen waren mit Giardien oder Darmparasiten verseucht und ein Welpe war sogar beim Verkauf an Zwingerhusten erkrankt.
Neben Gefängnis: über 8.000 Euro Strafe
Staatsanwalt Küffer legte der Angeklagten deshalb „extrem kriminelles und professionelles Vorgehen“ zur Last. Beate T. habe mit ihrem Handeln ein „tierverachtendes System gefördert.“ Für die Staatsanwaltschaft sprachen viele Indizien dafür, dass die Hunde zudem nicht aus der hauseigenen Zucht, sondern aus Tschechien stammten. Im Schlussplädoyer forderte er zwei Jahre und acht Monate Haft ohne Bewährung. Das Amtsgericht verurteilte Beate T. schließlich zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft ohne Bewährung, sowie eine Geldstrafe von 8.290 Euro. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
VIER PFOTEN Mitarbeiterin fordert bessere Gesetzeslage
Die internationale Tierschutzstiftung VIER PFOTEN war bei dem Prozess vor Ort: „Es ist ein Sieg, dass diese gewissenlose Welpenhändlerin enttarnt und verurteilt wurde“, freut sich Dauter über das Urteil. Allerdings habe der Prozess auch gezeigt, dass Beate T. nicht allein handelte, sondern als Teil eines Netzwerkes. „Der illegale Welpenhandel ist ein Millionengeschäft, an dem Kriminelle aus allen Gesellschaftsschichten beteiligt sind. Wir brauchen dringend eine bessere Gesetzeslage, die dem illegalen Welpenhandel energisch entgegenwirkt“, fordert die VIER PFOTEN Mitarbeiterin. Die Bundesregierung müsse dringend das deutsche Tierschutzgesetz verbessern und eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde und Katzen einführen, damit deren Herkunft jederzeit nachvollziehbar sei. „Zusätzlich muss eine Identitätsprüfung für Anbietende von Tieren auf allen Verkaufs- und Kleinanzeigenplattformen verpflichtend sein. Nur so können Kriminelle zurückverfolgt und auch für eine Strafverfolgung herangezogen werden“, so Dauter.
VIER PFOTEN/RNRed