Nachdem er seinen Hund in seinem Auto hinterließ, muss sich ein Tierhalter nun wegen einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz verantworten. Auch PETA Deutschland hat die Absicht bekannt gegeben, gegen den Besitzer des Tieres mit einer Strafanzeige vorgehen zu wollen.
Am gestrigen Montag, dem 22. Mai, meldete die Polizeiinspektion Regensburg Nord einen Hund, der aus einem überhitzten Auto befreit werden musste. Nun meldet PETA Deutschland, dass die Tierrechtsorganisation Strafanzeige erstattet hat. Der Hund wurde nur mit einem offenen Fensterspalt im Fahrzeug des Besitzers gelassen und wurde durch Beamte gerettet, indem diese eine Scheibe des Autos einschlugen.
Anzeige für Besitzer des eingesperrten Hundes
Die Polizeibeamten kümmerten sich im Anschluss um den Vierbeiner. Der Besitzer des Hundes muss sich nun mit einer Anzeige nach dem Tierschutzgesetz auseinandersetzen. Das zuständige Veterinäramt wird ebenso eingeschaltet, so die PI Regensburg Nord.
PETA fordert Tierhalteverbot für Hundebesitzer
Am heutigen Dienstag, dem 23. Mai, gab die Tierrechtsorganisation PETA per Pressemitteilung bekannt, bei der Staatsanwaltschaft Regensburg Strafanzeige gegen den Halter des Tieres zu erstatten zu wollen. Die Anzeige nach dem Tierschutzgesetz wird damit begründet, dass das Tier über längere Zeit erheblichem Leiden ausgesetzt war. Die Tierrechtsorganisation fordert zudem ein Tierhalteverbot für die verantwortliche Person.
„Hundehalterinnen und -halter unterschätzen die Auswirkungen der Sonneneinstrahlung, wenn sie die Tiere, wie hier, ohne Schutz in der Hitze in einem Fahrzeug zurücklassen. Hunde werden schnell unruhig, jaulen und geraten in Panik. Dies verschlimmert die lebensgefährliche Situation zusätzlich. Für sie kommt dann oft jede Hilfe zu spät“, so Monic Moll, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Wer einen Hund bei warmen Außentemperaturen im Auto zurücklässt, riskiert das Leben des Tieres und muss mit einer Strafanzeige rechnen.“
Wie wurde der eingesperrte Hund gerettet?
Ein Anwohner teilte der Polizei in den Mittagsstunden des 20. Mai den Hund mit, der sich in einem geparkten Auto am Europakanal befand. Zudem sei eine der Fensterscheiben lediglich einen kleinen Spalt geöffnet gewesen, so die ursprüngliche Pressemitteilung der Beamten.
Nachdem eine Halterverständigung ohne Erfolg verlief, der Hund immer unruhiger wirkte und erste Anzeichen einer Dehydrierung festgestellt werden konnten, musste das Fahrzeug durch das Einschlagen einer Scheibe geöffnet und der Hund aus dem Pkw gerettet werden.
Polizeiinspektion Regensburg Nord/PETA Deutschland/RNRed