Das Bayerische Umweltministerium setzt sich dafür ein, eine sogenannte Katzenschutzverordnung zu erlassen. „Der Schutz von Tieren hat Verfassungsrang“, davon ist Umweltminister Glauber überzeugt. Wie mit der Verordnung das Tierwohl von herrenlosen, kranken und verletzten Katzen verbessert werden soll.
Mit aktualisierten Handreichungen einschließlich einer Musterverordnung und FAQ's unterstützt das Bayerische Umweltministerium die zuständigen Behörden vor Ort dabei, Katzenschutzverordnungen zu erlassen, um das Tierwohl bei herrenlosen freilebenden Katzen zu verbessern. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: „Der Schutz von Tieren hat Verfassungsrang. Es ist eine staatliche Pflicht, für ihr Wohlbefinden und ihre Unversehrtheit zu sorgen.“
„Die Tiere dürfen nicht einfach sich selbst überlassen werden“
„Herrenlose, verwilderte Katzen leiden häufig an Krankheiten, Verletzungen oder Unterernährung. Diese Tiere dürften nicht einfach sich selbst überlassen werden. Mit unseren aktuellen, umfassenden Handreichungen stehen wir den Kommunen unterstützend zur Seite“, so Glauber. Das Umweltministerium bietet den Kommunen beratende Unterstützung an. Zudem sei es sinnvoll, örtliche Tierheime oder Tierschutzvereine in die Maßnahmen einzubinden.
Schutz und Verminderung freilebender Katzen – Kommt eine Registrierungspflicht?
Nach § 13b des bundesweit geltenden Tierschutzgesetzes können die Landesregierungen durch Rechtsverordnung Maßnahmen zum Schutz und zur Verminderung der Zahl freilebender Katzen treffen. Diese Ermächtigung wurde in Bayern auf die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) übertragen. Denn vor Ort kann am besten beurteilt werden, ob Maßnahmen wie etwa die Einschränkung des unkontrollierten freien Auslaufs von unkastrierten Katzen oder eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hauskatzen erforderlich sind.
Wo kann eine Katzenschutzverordnung erlassen werden?
Voraussetzung für den Erlass einer Katzenschutzverordnung ist, dass in einem auszuweisenden Gebiet eine hohe Anzahl herrenloser Katzen lebt, die erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden haben. Bayern fördert außerdem Vorhaben zur Eindämmung der Vermehrung herrenloser Hauskatzen durch Kastration nach der Förderrichtlinie Tierheime (FöR-TH). Im Jahr 2023 sind dafür bayernweit Mittel von rund zwei Millionen Euro verfügbar.
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz / RNRed