Wenn man mit einer Person in einem Haushalt lebt, kann ein Gemeinschaftskonto sinnvoll ein. Wichtig ist hier, dass jeder seine Vorteile, aber auch mögliche Nachteile und Risiken kennt. Welche Voraussetzungen Personen eines Haushalts hierfür erfüllen müssen und welche beiden Modelle möglich sind.
Wer mit anderen Personen einen Haushalt führt, hat die Option, zu einem Gemeinschaftskonto zu greifen. Dabei ist es irrelevant, ob es sich dabei um eine eingetragene Ehe, eine alternative Lebenspartnerschaft oder eine Wohngemeinschaft handelt. Das Gemeinschaftskonto bietet Inhabern eine Reihe von Vorteilen. Allerdings sollten beide Kunden mögliche Risiken und Nachteile vor dem Antrag bei der Bank berücksichtigen. Darüber hinaus können Antragsteller bei einem Gemeinschaftskonto zwischen zwei verschiedenen Modellen wählen.
Und- oder Oder-Konto?
Haben sich Kunden nach einem Anbietervergleich für ein Gemeinschaftskonto entschieden, sollten sie sich mit den beiden Modellen Und-Konto und Oder-Konto auseinandersetzen.
Da der Bezugspunkt beim Begriff der Kontozugriff ist, markiert dieser Faktor den Unterschied zwischen beiden Varianten: Beim Und-Gemeinschaftskonto bedarf es für Abhebungen und Transaktionen der Zustimmung des Partners, während bei einem Oder-Gemeinschaftskonto jeder Teilhaber zu einer umfassenden Nutzung des Kontos berechtigt ist und über dieses frei verfügen kann. Lediglich bei einem Kreditantrag bedarf es der Zustimmung des Kompagnons.
Insgesamt ist das Oder-Konto aufgrund der leichteren Zugänglichkeit und unkomplizierten Abwicklung das bevorzugte Modell. Es bedarf allerdings eines hohen gegenseitigen Vertrauens, dass der Partner seine Zugriffsrechte auf das Gemeinschaftskonto nicht missbraucht und die Rechte des anderen ebenso wahrt, als wären es seine eigenen.
Grundsätzlich ist das Und-Konto für Zielgruppen attraktiv, die beim Spannungsverhältnis zwischen Zugänglichkeit und Sicherheit die Sicherheit höher gewichten. Deshalb empfiehlt es sich, bei der Wahl zwischen beiden Möglichkeiten das gegenseitige Vertrauensverhältnis einer kritischen Prüfung zu unterziehen.
Gemeinschaft auch bei den Finanzen
Zwar nimmt der Anteil der Single-Haushalte in Deutschland kontinuierlich zu und stieg nach Angaben des ZDF seit 1950 von 19 Prozent auf inzwischen 41 Prozent. Doch weiterhin überwiegen in der Gesellschaft gemeinschaftlich geführte Haushalte. Durch die emotionale Bindung beider Partner zueinander sehen sich beide Lebensgefährten als Einheit, die der Wunsch nach Gemeinsamkeit auch beim Konto eint.
Noch immer ist dieser traditionelle Aspekt in der Gesetzgebung dahingehend kodifiziert, dass der Partner bei der Scheidung einer Ehe Anspruch auf die Hälfte des Gemeinschaftsvermögens hat. Insofern ist der Abschluss eines Gemeinschaftskontos für Lebenspartnerschaften nur konsequent, um die Gemeinschaft auch finanziell zu besiegeln. Bei einer WG überwiegen hingegen praktische Gesichtspunkte, die bei einem Gemeinschaftskonto der zweite Anker sind.
Praktische Vorteile des Gemeinschaftskontos
Ein Gemeinschaftskonto bietet den gemeinsamen Haushaltsführern einen besseren Überblick über die Einnahmen und Ausgaben sowie die Verwaltung des Etats. Der weitgehende Ausschluss unliebsamer Überraschungen durch kostspielige Abenteuer des Lebenspartners vermittelt den Kontoinhabern eine gewisse Sicherheit. Der Druck durch die Transparenz kann positiv als Hilfe zum Sparen interpretiert werden. Abschließend lassen sich durch das Gemeinschaftskonto verschiedene Kontoführungsgebühren einsparen.
Die Nachteile des Gemeinschaftskontos
Die Transparenz über das Ausgabeverhalten des Lebenspartners oder Mitbewohners hat ihre Schattenseiten. Sie kann jedem Kontoführer ein Stück Freiheit und Unbefangenheit nehmen, da jede Ausgabe fortan vom Anderen mit Blick auf ihre „Zweckmäßigkeit“ bewertet wird, was vor allem in Beziehungen zu Streitigkeiten führen kann. Bewusst werden sollten sich die Teilnehmer ebenfalls über die gegenseitige Haftung, die im Falle eines Inkasso-Verfahrens nicht ohne Folgen bleibt.
Ein anderer möglicher Extremfall wäre die Kontoplünderung des „Partners“, wogegen kein Gesetz schützt, da dieser sogar das Recht dazu hätte. Ein Gemeinschaftskonto ist schließlich mit einer Abgabe von Verantwortung und Kontrolle verbunden. Bei einem Todesfall könnten Erben Anspruch auf das Gesamtkonto nehmen, während sich das Finanzamt bei unverheirateten Paaren melden kann, wenn es ab einer jährlichen Einzahlung auf das Gemeinschaftskonto von 20.000 Euro eine Schenkungssteuer geltend macht.
Mit diesen Voraussetzungen kann es klappen
Alles in allem sind eine stabile Partnerschaft oder eine ausreichende Vertrauensbasis bei einer WG entscheidende Voraussetzung für das Anlegen eines Gemeinschaftskontos. Auf diese Weise können gemeinsame Haushalte von der Zugänglichkeit, erleichterten Verwaltung und den eingesparten Kontoführungsgebühren profitieren, ohne schwerwiegende Nachteile befürchten zu müssen.
Bei einer Lebenspartnerschaft abseits der Ehe sollten sich die Kontoführer mit den Regularien der Schenkungssteuer vertraut machen. Vor Ansprüchen möglicher Erben schützt die Festlegung der Vermögensanteile des Gemeinschaftskontos im Todesfall, die vor dem Zugriff Dritter unangetastet bleiben.
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