Um die Weihnachtszeit gehört ein heißer Glühwein für viele einfach dazu. Weiß oder rot, schön mit Zimt oder Nelken gewürzt – das bringt Weihnachtsstimmung. Dabei enthalten viele Glühweine nicht nur Gewürze, sondern auch jede Menge Zucker und andere Zutaten. Aus diesem Grund werden Zutaten und Nährwerte nun auch zu Pflichtangaben.
Glühwein zählt als alkoholisches Heißgetränk in Mitteleuropa zur winterlichen Trinkkultur. Für 39 Prozent der Verbraucher:innen gehört er zur Weihnachtszeit dazu. Durchschnittlich wird in Deutschland pro Jahr und pro Kopf, vor allem im November und Dezember, ein halber Liter davon getrunken. Ab Dezember 2023 wird es zur Pflicht, die Zutaten und Nährwerte genau anzugeben. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) begrüßt diese Entscheidung.
Woraus besteht Glühwein?
Der klassische Glühwein wird aus rotem oder weißem Traubenwein unter Zugabe von verschiedenen Gewürzen wie Zimt, Gewürznelken, Sternanis und Zucker (oder anderen Süßungsmittel) hergestellt. Auch Aromen und Farbstoffe sind zulässig. Der Alkoholgehalt muss mindestens sieben Volumenprozent und weniger als 14,5 Volumenprozent aufweisen.
Weshalb waren bisher keine Angaben nötig?
Dieser Alkoholgehalt war bisher der Grund dafür, dass ein Zutatenverzeichnis bisher keine Pflicht war. „Ab 8. Dezember 2023 ändern sich erfreulicherweise die Kennzeichnungsregeln für Getränke im Weinbereich – also auch für Glühwein. Die Angabe eines Zutatenverzeichnisses und einer Nährwertdeklaration werden verpflichtend“, weiß Sandra Nirschl, Ernährungsexpertin beim VSB. Dabei kann der Hersteller diese auch elektronisch – etwa über einen QR-Code – angeben, wenn darauf auf dem Etikett hingewiesen wird. In diesem Fall ist nur der Brennwert direkt auf dem Etikett anzugeben.
Wie lange kann ich Glühwein aufheben?
Durch den hohen Zucker- und Alkoholgehalt haben alle Glühweinsorten relativ viele Kalorien. „Ein Becher mit 200 Millilitern Inhalt hat im Durchschnitt 180 Kilokalorien und ist somit nur für den gelegentlichen Genuss geeignet“, so Nirschl. Da Mindesthaltbarkeitsdatum und Jahrgangsbezeichnung nicht angegeben werden müssen, können Verbraucher:innen das Alter des Glühweins nicht feststellen. Originalverpackt lässt sich Glühwein zwei Jahre lang aufbewahren. Angebrochene Glühweinverpackungen kühl lagern und innerhalb von drei Tagen verbrauchen.
Weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls im VSB-Tipp online.
VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. / RNRed