In den vergangenen Tagen kam es in der Landshuter Innenstadt gleich zu mehreren Unfällen mit Fahrerflucht. Die Polizeiinspektion Landshut sucht Zeugen der Taten und weist darauf hin, dass Fahrerflucht kein Kavaliersdelikt ist und mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Zu mehreren Verkehrsunfallfluchten kam es in den vergangenen Tagen im Landshuter Stadtgebiet. Die Polizeiinspektion Landshut hat jeweils Ermittlungen gegen Unbekannt eingeleitet. Eine Unfallflucht konnte bereits geklärt werden.
Gleich drei Unfälle mit Fahrerflucht
Am Montag zwischen 06:30 Uhr und 16:45 Uhr parkte ein 31-Jähriger seinen weißen Pkw im Föhrenweg in Landshut. Genau in diesem Zeitraum fuhr ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer an das Auto und beschädigte dieses hinten links, sodass ein Schaden in Höhe von circa 1.000 Euro entstand. Im Anschluss entfernte sich der unbekannte Verkehrsteilnehmer.
Seinen gesetzlichen Pflichten kam ebenso wenig ein weiterer Verkehrsteilnehmer nach, der am Dienstag im Zeitraum zwischen 07:35 Uhr und 15:45 Uhr am Parkplatz des Achdorfer Krankenhauses einen Unfall verursachte und flüchtete. Hierbei wurde der Pkw einer 25-Jährigen aus dem Landkreis Landshut auf der Beifahrerseite beschädigt, sodass ein Schaden in Höhe von 1.500 Euro entstand.
Der dritte Fall ereignete sich am Montag zwischen 07:00 Uhr und 11:00 Uhr in der Blumenstraße in Landshut. Hierbei wurde ein geparkter Pkw eines 21-Jährigen im Bereich der vorderen Stoßstange beschädigt. Es entstand dadurch ein Sachschaden in Höhe von circa 1.000 Euro. Auch in diesem Fall entfernte sich der Unfallverursacher von der Unfallörtlichkeit, ohne seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen.
Wer hat etwas beobachtet?
In allen drei Fällen bittet die Polizeiinspektion Landshut Zeugen, die Angaben zu den Verkehrsunfällen bzw. zu den flüchtigen Verkehrsteilnehmern machen können, sich telefonisch unter der Telefonnummer 0871/9252-0 zu melden.
Die Täter werden fast immer ermittelt
Dass Verkehrsunfallfluchten nicht unerkannt bleiben, zeigt ein Fall von einem Parkplatz eines Verbrauchermarktes in der Alten Regensburger Straße in Landshut. Hierbei parkte eine 34-jährige Landkreisbürgerin am Dienstag ihren roten Pkw im Parkhaus. Kurz vor der Mittagszeit fuhr ihr ein anderes Auto an das hintere rechte Heck und verursachte dabei einen Schaden in Höhe von circa 500 Euro. Der Verkehrsteilnehmer flüchtete anschließend vom Unfallort. Dies konnte jedoch eine aufmerksame Zeugin wahrnehmen und verständigte die Polizei, welche Ermittlungen wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort aufnahm. Im Laufe der weiteren Ermittlungen konnte schließlich der Unfallflüchtige, ein 85-Jähriger aus dem Landkreis Landshut, ermittelt werden. Auf ihn kommt nun eine Anzeige wegen Unfallflucht zu.
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt!
Die Polizeiinspektion Landshut weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Unfallbeteiligte nach einem Verkehrsunfall gesetzliche Pflichten haben. So muss man insbesondere zugunsten von anderen Unfallbeteiligten die Feststellung der eigenen Personalien und des Fahrzeuges ermöglichen. Sollte kein anderer Unfallbeteiligter vor Ort sein, so muss man eine angemessene Zeit vor Ort warten und darf sich nicht eigenmächtig vom Unfallort entfernen. Es muss in solchen Fällen die Polizei verständigt werden, die sich der Sache annimmt. Der Gesetzgeber sieht bei Unfallfluchten Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor.
Polizeiinspektion Landshut / RNRed