Nicht nur das Weihnachtsfest, sondern auch die Silvester-Feierlichkeiten stehen kurz bevor. Für viele Menschen gehören Feuerwerkskörper und Raketen zum Start ins neue Jahr genauso dazu, wie Fondue und Bleigießen. Grundsätzlich darf natürlich privat geballert werden, allerdings auch dieses Jahr nicht im Bereich der Regensburger Altstadt.
Laut Amtsblatt der Stadt Regensburg vom 4. Dezember 2023 erlässt die Stadt erneut für den anstehenden Jahreswechsel ein Feuerwerksverbot für die Altstadt.
Zur Stoßzeit werden Bereiche der Innenstadt komplett gesperrt
Im Zeitraum von Sonntag, 31. Dezember 2023 (Silvester), 22 Uhr, bis Montag, 1. Januar 2024 (Neujahr), 2 Uhr, wird die Steinerne Brücke in Regensburg auf der Südseite auf Höhe Südwestecke Salzstadel/Südostecke Amberger Stadel, auf der Nordseite am Brückenende und auf der Abfahrt zum Oberen Wöhrd auf Höhe des östlichen Endes des Anwesens Müllerstraße 1 (Gaststätte „Alte Linde“) für Fahrzeuge aller Art und für Fußgänger gesperrt. Weiterhin wird der Fußweg entlang der Donau unter der Steinernen Brücke von der Straße „Am Schallern“ bis zur Eisernen Brücke für Fahrzeuge aller Art und für Fußgänger gesperrt.
In Teilen des Stadtgebiets keine Feuerwerkskörper erlaubt
Im Zeitraum von Sonntag, 31. Dezember 2023 (Silvester), 20.30 Uhr, bis Montag, 1. Januar 2024 (Neujahr), 6 Uhr, ist das Mitführen, Abbrennen und Abschießen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien F 2, F 3, F 4 sowie sonstiger pyrotechnischer Gegenstände im Sinne von § 3 a des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Anlagen im folgendem Stadtgebiet untersagt:
In der Altstadt südlich der Donau im und innerhalb des Grüngürtels, der gebildet wird aus dem Herzogspark, der Prebrunnallee, der Fürst-Anselm-Allee, den Grünanlagen am Ernst-Reuter-Platz, an der Landshuter Straße und der Gabelsbergerstraße und aus dem Villapark, sowie in Stadtamhof und dem Oberen und Unteren Wöhrd. Im räumlichen Geltungsbereich des Feuerwerksverbots sind folgende Brücken enthalten: Nibelungenbrücke, Eiserne Brücke, Steinerne Brücke, Eiserner Steg, Brücke am Wasserkraftwerk (Winzerweg), Wehrbrücke Donaukanal Regensburg, Pfaffensteiner Steg, Grieser Steg, Oberpfalzbrücke, Protzenweiherbrücke.
Stadt Regensburg / RNRed