Bei einem schweren Arbeitsunfall verlor ein Leiharbeiter im Landkreis Neustadt/Waldnaab ein Fingerglied. Nachdem das Gewerbeaufsichtsamt an der Regierung der Oberpfalz diese Unfallmeldung erhielt, führten sie gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft eine Unfalluntersuchung bei dem betreffenden Metallbearbeitungsbetrieb durch.
Bei Arbeiten an einer sogenannten Gesenkbiegepresse hat ein Leiharbeiter im Landkreis Neustadt/Waldnaab ein Fingerglied verloren. Die Untersuchung das Gewerbeaufsichtsamtes sowie der Berufsgenossenschaft zeigte, dass der Arbeiter vom Arbeitgeber mit Biegearbeiten an der Presse beschäftigt wurde – obwohl seit längerer Zeit Sicherheitsmängel an der Steuerung der Maschine bekannt waren. Eine sichere Bedienung konnte wegen eines Defekts nicht mehr gewährleistet werden. Der Beschäftigte war gezwungen, mit den Fingern nah an die Gefahrenstelle heranzugehen. Dabei wurde er von der Maschine erfasst und das obere Glied des Mittelfingers abgetrennt.
Verdacht auf Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften
Die Kontrolleure handelten umgehend: Die Anlage wurde sofort kostenpflichtig stillgelegt. Der Arbeitsunfall beschäftigt nun die Staatsanwaltschaft: Aufgrund des Verdachts auf einen vorsätzlichen Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften wurde der Vorgang vom Gewerbeaufsichtsamt an die zuständige Strafverfolgungsbehörde in Weiden zur weiteren Verfolgung abgeben.
Pressestelle der Regierung der Oberpfalz / RNRed