Schwarzarbeit ist immer noch ein weit verbreitetes Phänomen: Man beschäftigt Angestellte illegal, ohne für diese Steuern, Sozialabgaben oder andere gesetzlich vorgeschriebene Abgaben zu bezahlen. Im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeiten in Gastrobetrieben im Regensburger Stadtgebiet haben Zöllner und Zöllnerinnen der Finanzkontrolle zwei Verstöße festgestellt.
Im ersten Fall stellte sich bei den Überprüfungen heraus, dass in einem Regensburger Gastronomiebetrieb über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren Arbeitnehmer beschäftigt wurden, ohne diese ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden. Die Löhne für die Beschäftigten zahlten die beiden verantwortlichen Unternehmer teilweise oder komplett schwarz aus.
Betrieb spart durch Schwarzarbeit knapp 60.000 Euro
Ihren Verpflichtungen, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten kamen sie nicht nach. Dadurch ersparten sie sich Sozialabgaben in Höhe von rund 58.000 Euro. Das zuständige Landgericht Regensburg verurteilte den einen Gastronom zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, der zweite Verantwortliche erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 6.300,- Euro. Zusätzlich müssen die beiden Verurteilten die Verfahrenskosten tragen und für die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge aufkommen.
Vietnamese arbeitet ohne Aufenthaltsgenemigung
Im zweiten Fall trafen die Regensburger Zöllnerinnen und Zöllner im Rahmen einer Kontrollmaßnahme eines Gastronomiebetriebs im Regensburger Stadtgebiet Anfang Januar 2024 einen vietnamesischen Staatsangehörigen, ohne Aufenthaltstitel, beim Arbeiten in der Küche an. Bei den anschließenden Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Mann bereits mehrfach wegen aufenthaltsrechtlicher Verstöße in Erscheinung getreten war und zuletzt im November 2023 vom Amtsgericht Regensburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde.
Aufgrund der Wiederholungstat ordnete die zuständige Staatsanwaltschaft Regensburg die Festnahme an, um den Beschuldigten bereits am nächsten Tag vor dem Amtsgericht Regensburg anzuklagen. In der Verhandlung wurde der Vietnamese zu einer Freiheitstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Ermittlungen gegen den Arbeitgeber wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt dauern an.
Hauptzollamt Regensburg / RNRed