Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat nun im Fall der Übergriffe im Hemingway’s in der Silvesternacht Anklagen gegen drei Männer erhoben. Neben gefährlicher Körperverletzung geht es auch um den Tatvorwurf der sexuellen Belästigung. Vor dem Hintergrund eines Sonderreferats der Staatsanwaltschaft kam es hier zu einem schnelleren Verfahren.
Wie die Staatsanwaltschaft Regensburg mitteilte, hat sie in der vergangenen Woche „gegen drei Angeschuldigte Anklage zum Amtsgericht Regensburg – Schöffengericht – wegen des Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung und sexuellen Belästigung“ in der Silvesternacht erhoben. Betroffen waren offenbar sowohl das Personal als auch mehrere Gäste der Gaststätte Hemingway's in der Regensburger Innenstadt.
Schnelleres Verfahren durch neue Maßnahme in Bezug auf Mehrfach- und Intensivstraftäter
Die eilige Abarbeitung der Verfahren erfolgte in einem Sonderreferat der Staatsanwaltschaft Regensburg, welches Kriminalität durch Mehrfach-Intensiv-Straftäter im Stadtgebiet Regensburg bekämpft.
Übergriffe im Hemingway's: Angeschuldigte identifiziert
Am 01. Januar kam es gegen 02:30 Uhr zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen drei zunächst nicht identifizierten Tatverdächtigen und mehreren Gästen beziehungsweise Mitarbeitern der Gaststätte Hemingway’s in Regensburg. Bei den nunmehr identifizierten Angeschuldigten handelt es sich um drei Personen tunesischer Staatsangehörigkeit im Alter von 31 bis 38 Jahren. Die Tat hatte aufgrund der Veröffentlichung eines Videos in den sozialen Medien überregionales Interesse erregt.
Angestellte sexuell belästigt
Laut Anklageschriften war Ausgangspunkt der Auseinandersetzung, dass einer der Angeschuldigten sich einer weiblichen Bedienung der Gaststätte von hinten näherte und dieser durch die getragene Hose spürbar sein Glied ans Gesäß drückte, woraufhin die Angeschuldigten aus dem Lokal verwiesen wurden.
Notoperation nach Wurf mit einer Glasflasche nötig
Die Anklage wirft den Angeschuldigten vor, daraufhin gegen mindestens acht geschädigte Gäste und Mitarbeiter der Gaststätte gewalttätig geworden zu sein. Hierbei soll es insbesondere zu vielfachen Faustschlägen ins Gesicht und Würfen mit abgebrochenen und intakten Glasflaschen auf Geschädigte gekommen sein. Eine der geworfenen abgebrochenen Glasflaschen drang tief in den Leistenbereich eines Geschädigten ein, so dass dieser notoperiert werden musste.
Mithilfe von Video- und Fotoaufnahmen ermittelt und inhaftiert
Die ursprünglich unbekannten Angeschuldigten wurden von der Ermittlungsgruppe Mehrfach-Intensivtäter der Polizeiinspektion Regensburg Süd in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Regensburg und dem Bayerischen Landeskriminalamt insbesondere anhand von Video- und Fotoaufnahmen mittels biometrischer Gesichtserkennung identifiziert und am 22. Januar aufgrund von Untersuchungshaftbefehlen des Amtsgerichts Regensburg inhaftiert.
Durch kürzlich gegründetes Sonderreferat für Straftäter ermittelt
Die Bearbeitung der Verfahren erfolgte seitens der Staatsanwaltschaft Regensburg durch ein Mitte November 2023 gegründetes Sonderreferat für Straftäter, die binnen kurzer Zeit mehrfach im Bereich der mittleren Kriminalität auffällig werden und insbesondere in der Nähe des Regensburger Hauptbahnhofs und Diskothekenviertels Straftaten begehen. Das staatsanwaltschaftliche Sonderreferat für Mehrfach-Intensiv-Straftäter ist fester Bestandteil der behördenübergreifenden Rahmenkonzeption „Gemeinsam stark für Regensburg“ zur Bekämpfung der sprunghaft angestiegenen Kriminalität im Stadtbereich Regensburg.
Ziel der Staatsanwaltschaft Regensburg sei es, „Intensivstraftäter frühzeitig in Untersuchungshaft zu nehmen und so schnell wie möglich eine Aburteilung begangenen Unrechts herbeizuführen.“ In den vergangenen drei Monaten seien bereits 38 Mehrfach-Intensiv-Straftäter in Untersuchungshaft genommen und in 29 Fällen die Anklage erhoben.
Bereits mehrere Straftaten binnen weniger Wochen zur Last gelegt
Den drei angeschuldigten Personen liegen neben der Tat in der Silvesternacht jeweils mehrere weitere Straftaten zur Last, die laut Anklagen binnen weniger Wochen begangen wurden.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Angeschuldigten weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt. Das Amtsgericht Regensburg wird nunmehr über die Zulassung der Anklagen zur Hauptverhandlung entscheiden müssen.
Staatsanwaltschaft Regensburg / RNRed