In Regensburg und im Landkreis Roth wurden zwei mutmaßliche IS-Terroristen festgenommen. Neben dem Verdacht des Völkermords und zahlreicher weiterer Verbrechen werden ihnen auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Laut Angaben der Generalbundesanwaltschaft hielten die beiden ein 5- und ein 12-jähriges Mädchen als Sklavinnen.
Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag, den 09. April, aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 19. März 2024 die irakischen Staatsangehörigen Twana H. S. und Asia R. A. in Regensburg und im Landkreis Roth durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen.
Die Beschuldigten sind des Völkermordes (§ 6 Abs. 1 VStGB), des Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 VStGB) sowie des Kriegsverbrechens gegen Personen (§ 8 Abs. 1 VStGB) dringend verdächtig. In diesem Zusammenhang wird ihnen auch die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB).
Jesidische Mädchen als Sklaven gehalten und mehrfach vergewaltigt
In den Haftbefehlen wird den Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Twana H. S. und Asia R. A. waren nach islamischem Recht verheiratet und gehörten zwischen Oktober 2015 bis Dezember 2017 im Irak sowie in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) als Mitglieder an. Sie hielten sich spätestens seit Ende 2015 ein damals fünfjähriges sowie ab Oktober 2017 ein weiteres, damals zwölfjähriges jesidisches Mädchen als Sklavinnen. Twana H. S. vergewaltigte beide Kinder mehrfach. Asia R. A. richtete dafür das Zimmer her und schminkte eines der Mädchen. Zudem beuteten die Beschuldigten die Sklavinnen wirtschaftlich aus, indem sie diese unentwegt zur Hausarbeit und Kinderbetreuung heranzogen.
Zweck sei es gewesen, den jesidischen Glauben zu vernichten
Die Ausübung ihrer eigenen Religion war den Mädchen untersagt; stattdessen mussten sie nach den Vorgaben der Beschuldigten islamische Gebete und Glaubensregeln befolgen. Auf vermeintliche Verfehlungen der Kinder reagierten die Beschuldigten mit harscher körperlicher Gewalt. Bei einer Gelegenheit schlug Twana H. S. das ältere Mädchen mit einem Besenstiel. Asia R. A. verbrühte die Hand des jüngeren Mädchens mit heißem Wasser und zwang beide Kinder wiederholt zur Bestrafung, für jeweils eine halbe Stunde auf einem Bein zu stehen. Vor ihrer Ausreise aus Syrien im November 2017 reichten die Beschuldigten die Mädchen an andere IS-Mitglieder weiter. Dies alles diente dem erklärten Ziel des IS, den jesidischen Glauben zu vernichten.
Haftbefehl eröffnet
Die Beschuldigten wurden am 09. und 10. April 2024 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof / RNRed