In Deutschland steht Studierenden unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung von BAföG zu. Immer wieder stellen Studierende im Laufe ihres Studiums jedoch fest, dass sie sich für den falschen Studiengang entschieden haben und möchten entweder diesen wechseln. Bekommen sie auch bei einem Studienwechsel noch BAföG?
Wenn Schüler ihren Schulabschluss machen, entscheiden sie sich für einen Beruf. Die meisten treffen die richtige Wahl, aber einige machen einen Fehler. Die Folge ist, dass sie ihre Qualifikation in ein paar Monaten oder sogar in einem Jahr ändern wollen. Viele Studierende fragen sich jedoch, welche Möglichkeiten sie im Falle eines Studiengangwechsels in Bezug auf BAföG haben. Erlaubt der Studiengang einen Wechsel der Fakultät? Was wird vorausgesetzt? Hier sind die Antworten.
Was ist BAföG für Studierende?
Meistens bevorzugen Lerner, die sich ihre traditionellen Studien nicht leisten können, einen Teilzeit Job durchzuführen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Dennoch folgen europäische Universitäten den Richtlinien des BAföG für Zweitstudierende in Bezug auf Kreditpraktiken. So können Lerner auch wissenschaftliche Arbeit als akademische Ghostwriter leisten, wenn sie nicht wissen, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen.
Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, für ein Zweitstudium BaföG zu beantragen.
BAföG ist ein europäisches Programm für Studierende, die finanzielle Unterstützung benötigen. Die Eltern müssen Dokumente einreichen, die ihre schlechte finanzielle Situation belegen. Danach prüft das System den Fall und entscheidet, ob und in welcher Höhe geholfen werden kann.
Kann man als BAföG-Empfänger die Fakultät wechseln?
Manchmal stellen Studierende fest, dass sie ein bestimmtes Fach nicht weiter studieren können oder wollen. Daraufhin wechseln sie den Fachbereich. Doch was passiert in diesem Fall mit der bereits gewährten finanziellen Unterstützung?
Zum Glück erlauben die Förderungsgeber den Studierenden, den Studiengang wechseln. Doch so einfach ist das nicht. Erstens muss man ernsthafte Gründe haben, um das zu tun. Zweitens muss der Wechsel innerhalb der zulässigen Frist erfolgen können. Im Allgemeinen können Studierende eine der folgenden Änderungen vornehmen:
- ihre Ausbildung unterbrechen (von einer Bildungseinrichtung zu einer anderen wechseln, zum Beispiel von einem College zu einer Akademie)
- andere Fachrichtungen wählen (z. B. Englisch durch Französisch ersetzen, um Lehrer zu werden, oder Chemie durch Biologie, um Arzt zu werden)
- den Studiengang an einer anderen Uni studieren (das gleiche Fach bzw. Studiengang für den gleichen Beruf, aber an einer anderen Hochschule studieren)
Um weiterhin BAföG zu erhalten, sollten Studierende mehrere Dokumente vorlegen. Das Einkommen muss geringer sein als die Studiengebühren und der Immatrikulationsausschuss sollte Nachweise vorlegen, die belegen, dass die Studierenden ihre ersten Monate oder Semester an der Hochschule absolviert haben.
Traditionell kann das BAföG Programm für diejenigen fortgeführt werden, deren Lehrpläne für das erste und zweite Studienjahr nahezu identisch sind. Dadurch benötigen die Studierenden keine zusätzliche Finanzierung. Ihre ersten beiden Studienjahre sind bereits zu 100 Prozent durch die Förderung abgedeckt.
Wie bekommt man BAföG bei einem 100%igen Fachrichtungswechsel?
Studierende fragen sich, ob es BAföG gibt, wenn man die Fachrichtung wechselt. Bei einem Studiengangwechsel kann man mit einer finanziellen Unterstützung durch BAföG rechnen. Alles in allem müssen die Gründe schwerwiegend oder unumgänglich sein.
Schwerwiegende Gründe für einen Uni- oder Fachbereichswechsel
Zunächst sollte man nicht damit rechnen, dass man für einen Fachbereichswechsel eine finanzielle Unterstützung bekommt, nur weil man „keine Lust mehr hat“. Die Entscheidung muss gut begründet sein. Ein Beispiel: Eine Person erzielt in Chemie bessere Ergebnisse als in Biologie. Folglich kann man ein besserer Pharmazeut werden als ein Arzt. Das ist eine klügere Investition für den Staat.
Dieser Grund ist für die Programmanbieter überzeugend. Ein Schulabgänger weiß, in welchen Fächern er gut ist, zweifelt aber immer noch daran, ob der gewählte Beruf zu ihm passt. Einige Hochschulen bieten ein duales Studium an, um theoretische und praktische Aspekte des gewählten Berufs abzudecken. In der traditionellen Ausbildung fehlt dieses Merkmal, so dass die Studierenden ihren Standpunkt ändern und sich mit dem Uni-Wechseln auseinandersetzen könnten.
Unvermeidlicher Grund für Wechsel
Manchmal sind Änderungen unvermeidlich. Studenten können sich verletzen und nicht mehr zur Universität gehen. Andere leiden an chronischen Krankheiten, die sich durch das universitäre Umfeld verschlimmern. Einige Studierende stellen bei der Arbeit in Labors oder Gärten schwere allergische Reaktionen fest. Sie können dann nicht weiter studieren, weil sich ihre Gesundheit verschlechtert. Solche Gründe für einen Wechsel sind ein Muss.
Nicht selten entscheiden sich Studierende für eine Fakultät, die ihnen ein Fernstudium ermöglicht. Ein Student entscheidet sich zum Beispiel dafür, IT-Spezialist, Online-Berater, Schriftsteller usw. zu werden. Die Studienfinanzierung für diejenigen, die aus einem wichtigen Grund den Fachbereich oder die Fachrichtung wechseln, ändert sich nicht wesentlich. Das betrifft die erforderlichen Studiengebühren, schließt aber die Kosten für das Pendeln und das Studentenwohnheim aus.
Was passiert nach dem Wechsel und wann ist er möglich?
Wenn alles so einfach wäre, würde fast jeder Student die Fakultät und die Universität wechseln wollen wie ein Paar Handschuhe. Deshalb gibt es bestimmte Bedingungen.
Studierende können einen Wechsel beantragen, wenn sie das 4. Semester noch nicht begonnen haben. Nur ein unabweisbarer Grund macht BAföG noch möglich. Manche Studenten wechseln ihre Fachrichtung, weil sie auf dem Arbeitsmarkt beliebtere und gefragtere Berufe kennen lernen. Ein solcher Wechsel ist für die Behörde nicht überzeugend.
In diesem Fall haben die Studierenden nicht die Möglichkeit, einen anderen Beruf zu erlernen, für den sie eine solche finanzielle Unterstützung erhalten. Sie müssen folglich die Studiengebühren und alle anderen Ausgaben selbst bezahlen. Wenn sie erneut die Fakultät wechseln, können die zuständigen Stellen für die BAföG-Zahlungen die an sie geleisteten Zahlungen streichen und einen alternativen Finanzierungsweg als zinsloses Darlehen öffnen. Daher sollte man die Fakultät mit Bedacht auswählen, um finanzielle Hilfe durch BAföG zu erhalten und nicht zu gefährden.
Gastbeitrag