Das Hochwasser der vergangenen Wochen hat in vielen Haushalten in Regensburg großen Schaden angerichtet. Der Freistaat unterstützt mit einer Soforthilfe. Schäden durch Grundwasser sind hiervon jedoch ausgenommen. Diese Lücke will die Stadt Regensburg mit Geldern aus Spenden nun schließen. Betroffene können auf bis zu EUR 5,000 hoffen.
Die Stadt weist darauf hin, dass Anträge für die Hochwasser-Soforthilfe 2024 des Freistaats beim Amt für Stadtentwicklung gestellt werden können. Informationen und Antragsformulare stehen auf www.regensburg.de zur Verfügung.Außerdem plant die Stadt, das Programm durch Mittel aus dem städtischen Spendenkonto zu ergänzen. Im staatlichen Programm werden Schäden, die durch Grundwasser entstanden sind, ausdrücklich ausgenommen. „Diese Lücke wollen wir schließen“, erklärt Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer. In Regensburg konnten Überschwemmungen durch den Einsatz der mobilen Hochwasserschutzelemente weitgehend verhindert werden. Allerdings kam es vielerorts im Stadtgebiet – teils auch fernab von Donau und Regen – durch aufsteigendes Grundwasser oder Rückstau zu Nässeeintritt in Kellern bis teilweise sogar ins Erdgeschoss.
Bis zu EUR 5000 für geschädigte Haushalte
Bei der Stadt Regensburg sind Spenden für die Hochwasseropfer eingegangen. Der Stand des zweckgebundenen Spendenkontos beträgt insgesamt 159.000 Euro. Dabei sind auch Spenden aus dem Jahr 2013 enthalten, die nach dem damaligen Hochwasser nicht benötigt und angelegt wurden. „Wir werden dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am 20. Juni vorschlagen, diese zweckgebundenen Mittel für diejenigen einzusetzen, die keine Staatlichen Soforthilfen erhalten können“, so die Oberbürgermeisterin. Die Richtlinie, über die kommende Woche im Stadtrat abgestimmt wird, sieht vor, analog zum staatlichen Soforthilfeprogramm pro Haushalt bis zu 5.000 Euro Hilfe für Hausratsschäden, die durch Grundwasser entstanden sind, zur Verfügung zu stellen. Um den zweckgebundenen Einsatz der Spendengelder zu gewährleisten, gleichzeitig aber eine schnelle Auszahlung zu ermöglichen, werden Nachweise für den entstandenen Schaden und die Schadenshöhe in begrenztem Umfang erforderlich sein. Nähere Informationen und die Antragsformulare werden – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Stadtrat am Donnerstagabend – voraussichtlich ab Freitag, 21. Juni 2024, auf www.regensburg.de zur Verfügung stehen.
Stadt Regensburg | RNRed