Alle Jahrgänge ab 1971 müssen bald ihren Papierführerschein umtauschen. Ab dem 19. Januar 2025 endet die Frist für alle alten grauen und rosafarbenen Papierführerscheine genau wie alle älteren Scheckkartenführerscheine. Wer bis Ende Januar nächsten Jahres seinen Führerschein noch nicht umgetauscht hat und weiterfährt, riskiert ein Verwarngeld.
Die alten (grauen und rosafarbenen) Papierführerscheine und auch ältere Scheckkartenführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen neuen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Weil dieser sogenannte Pflichtumtausch sehr viele Menschen betrifft, wird er über mehrere Jahre verteilt. So sollen Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger sowie Überlastungen bei den Behörden vermieden werden. Derzeit sind die Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1971 oder jünger aufgerufen, ihren (Papier)Führerschein bis 19. Januar 2025 umzutauschen.
Wer als Papierführerschein-Inhaber der Geburtsjahrgänge 1971 oder jünger noch umtauschen muss, sollte bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes frühzeitig vor dem 19. Januar 2025 einen entsprechenden Antrag stellen – entweder persönlich (Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 17 Uhr, Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr) oder online unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrregensburg/igvfsw
Alle Jahrgänge ab 1971 müssen bald ihren Papierführerschein umtauschen. Ab dem 19. Januar 2025 endet die Frist für alle alten (grauen und rosafarbenen) Papierführerscheine genau wie alle älteren Scheckkartenführerscheine.
Die alten (grauen und rosafarbenen) Papierführerscheine und auch ältere Scheckkartenführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen neuen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Weil dieser sogenannte Pflichtumtausch sehr viele Menschen betrifft, wird er über mehrere Jahre verteilt. So sollen Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger sowie Überlastungen bei den Behörden vermieden werden. Derzeit sind die Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1971 oder jünger aufgerufen, ihren (Papier)Führerschein bis 19. Januar 2025 umzutauschen.
Wer als Papierführerschein-Inhaber der Geburtsjahrgänge 1971 oder jünger noch umtauschen muss, sollte bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes frühzeitig vor dem 19. Januar 2025 einen entsprechenden Antrag stellen – entweder persönlich (Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 17 Uhr, Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr) oder online unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrregensburg/igvfsw
Es muss vorab kein Termin vereinbart werden. Wer aber Wartezeiten vermeiden will, kann unter https://landratsamt-regensburg.flexappoint.de/#/ einen Termin buchen.
Umtausch ist verpflichtend
Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Wer mit dem alten Führerschein weiterfährt, riskiert ein Verwarngeld. Eine Gesundheits- oder sonstige Prüfung ist (in der Regel) mit dem Pflichtumtausch nicht verbunden – es handelt sich lediglich um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben. Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Wichtig ist die Unterscheidung, dass die Fahrerlaubnis selbst – also die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs – weiterhin unbefristet gilt. Nur das Führerscheindokument muss nach den 15 Jahren wieder neu ausgestellt werden.
Welche Unterlagen sind notwendig?
Notwendige Unterlagen für den Umtausch sind der Reisepass oder Personalausweis, ein ausgefülltes Antragsformular, der alte Führerschein sowie ein aktuelles (nicht älter als ein Jahr) biometrisches Passfoto. Wurde der alte Papierführerschein nicht bei der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt, muss eine sogenannte Karteikartenabschrift bei der Behörde beantragt werden, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Der Umtausch kostet etwa 25 Euro, hinzu kommen die Kosten für das biometrische Foto.
Freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich
Führerscheininhaber (Scheckkartenführerscheine), die nach dem Stufenplan jetzt noch nicht umtauschen müssen, dies aber wollen, können dies jederzeit tun.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landkeises Regensburg.
Landratsamt Regensburg / RNRed