Jetzt beantragen! - Das Bildungs- und Teilhabepaket soll allen Kindern eine uneingeschränkte Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben ermöglichen. So erhalten arbeitslose und gering verdienende Familien den nötigen Schulbedarf, wie Federmäppchen, Hefte oder eine Schultasche, für ihre Kinder. Eltern können diesen jetzt schon für ihre Kinder für 2024/25 beantragen.
Um Kindern von gering verdienenden oder arbeitslosen Eltern uneingeschränkt die Teilnahme am sozialen oder kulturellen Leben zu ermöglichen, wurde im Jahre 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket von der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Es beinhaltet Leistungen, die nicht durch den Regelbedarf gedeckt werden. Dazu zählt auch die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, also beispielsweise Schultaschen, Federmäppchen, Hefte und ähnliches.
Wer kann eine Förderung für den Schulbedarf erhalten?
Anspruchsberechtigt sind Eltern von Schülerinnen und Schülern, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zu einer der folgenden Gruppen gehören: Bezieher von Bürgergeld („Hartz IV“), Bezieher von Sozialhilfe, Bezieher von Asylbewerberleistungen, Berechtigte von Kinderzuschlag sowie Wohngeldberechtigte.
Wer muss einen Antrag stellen?
Bezieher von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bekommen die Kosten für den Schulbedarf automatisch durch das Jobcenter beziehungsweise durch das Sozialamt des Landkreises ausbezahlt. Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag müssen dagegen einen Antrag beim Sozialamt des Landkreises stellen. Der entsprechende Grundantrag ist auf der Homepage des Landkreises Regensburg hinterlegt unter www.landkreis-regensburg.de, Bürgerservice, Soziales, Bildung-Teilhabe, Formulare.
Welche Unterlagen müssen mit dem Antrag abgegeben werden?
Benötigt wird zusätzlich der Bescheid über den Bezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld zum Stichtag 1. August. Für Erstklässler und Schülerinnen und Schüler über 15 Jahren muss zudem eine Schulbescheinigung vorgelegt werden – egal, welche Leistungen bezogen werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert wird ein Schulbedarf pauschal in Höhe von bis zu 195 Euro. Davon werden 130 Euro am Schuljahresbeginn und 65 Euro zum zweiten Halbjahr ausbezahlt.
Landkreis Regensburg / RNRed