In wenigen Tagen ist es endlich wieder soweit, das zweitgrößte Volksfest Bayerns startet am Freitag. Mit Beginn des Gäubodenvolksfestes geht die Polizeiinspektion Straubing von der äußerst intensiven Vorbereitungszeit nahtlos in die einsatzintensive Zeit der elf Festtage über. Das bewährte Sicherheitskonzept der Polizeiinspektion Straubing aus den vergangenen Jahren wurde modifiziert.
Zentrale Punkte wie etwa die hohe Polizeipräsenz, selektive Taschen- und Personenkontrollen und die Videoüberwachung haben sich bewährt und werden beibehalten, sodass die Straubinger Polizei mit Unterstützungskräften der Bereitschaftspolizei und der Zentralen Einsatzdienste die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sowohl auf dem Festplatz des Gäubodenvolksfestes, als auch in der Innenstadt gewährleistet.
Jederzeit Hilfe vor Ort
Mit der hohen Polizeipräsenz sowohl auf dem Festgelände, als auch in der Innenstadt, sollen Sicherheitsstörungen bestenfalls bereits in ihrer Entstehung konsequent unterbunden werden. Nach den positiven Erfahrungen aus den Vorjahren werden auch dieses Jahr wieder selektive Taschen- und Personenkontrollen bei den Eingängen zum Festplatz stattfinden.
Diesbezüglich ergeht der Hinweis, dass es zwar kein grundsätzliches Verbot gibt, Rucksäcke oder vergleichbare Taschen mit auf den Festplatz zu nehmen. Personen, die damit unterwegs sind, müssen jedoch damit rechnen, angehalten und gegebenenfalls auch mehrmals überprüft zu werden. Wenn es nicht unbedingt nötig ist, empfiehlt die Straubinger Polizei, derartige Gegenstände gleich zu Hause zu lassen oder in einem Schließfach zu verstauen, welche auf dem Festgelände vorhandenen sind.
Die Polizeiinspektion Straubing bittet bereits jetzt um Verständnis für eventuelle Beeinträchtigungen, die durch Überprüfungen und getroffene Maßnahmen der Sicherheitskräfte entstehen können.
Videoüberwachung als Einsatzunterstützung
Ein Mosaikstein im Sicherheitsgefüge der Polizeiinspektion Straubing ist die Videoüberwachung. Ihr Einsatz auf dem Festgelände und in der Innenstadt hat sich in den letzten Jahren als ein elementarer Bestandteil des polizeilichen Sicherheitskonzepts etabliert. Sich anbahnende Straftaten konnten oftmals frühzeitig erkannt werden, sodass auf Sicherheitsstörungen zügig reagiert und Einsatzkräfte schnell herangeführt werden konnten. Angesichts der neuen Herausforderungen ist die eingesetzte Videotechnik ein zentraler Punkt in der Sicherheitsstruktur der Polizeiinspektion Straubing. Dieses Jahr werden 16 Videokameras die Polizei bei der Bewältigung der anfallenden Aufgaben unterstützten. Nach der Genehmigung, bei welcher unter anderem der Datenschutzbeauftragte eng miteingebunden war, können sämtliche Kameras zur Aufklärung von Straftaten und vor allem zur Verhinderung von Sicherheitsstörungen eingesetzt werden.
Social Media
Durch das „Social Media Team“ des Polizeipräsidiums Niederbayern wird die Arbeit der Polizei auf dem Gäubodenvolksfest auch heuer online begleitet. Auf Facebook, wie auch über die Plattformen „X“ und „Instagram“ geschieht dies unter dem Account „Polizei Niederbayern“. Gesicherte Informationen der Polizei zu ungewöhnlichen Ereignissen rund um das Gäubodenvolksfest oder zu besonderen Vorfällen sind somit schnell für jedermann zu erhalten.
„Rote Karte“ für Randalierer
Randalierer haben auf dem Festplatz nichts verloren. Sollte es die Sicherheitslage erfordern, wird gegen auffällige Personen gezielt vorgegangen. In Zusammenarbeit mit der Stadt Straubing werden die Einsatzkräfte bei Randalierern im Bedarfsfall von der Möglichkeit Gebrauch machen, ein Betretungsverbot ggfs. für die gesamte Dauer des Gäubodenvolksfest auszusprechen und dieses unverzüglich umsetzen. Gegen eine Person wurde bereits im Vorfeld für das Gäubodenvolksfest ein Betretungsverbot ausgesprochen.
Verkehrsmaßnahmen
Bereits weit vor den Toren Straubings weisen Vorwegweiser den besten Weg zu den Großparkflächen rund um den Festplatz. Die Autofahrer werden gebeten, diesen Hinweisen zu folgen. Für Reisebusse steht ein kostenpflichtiger Parkplatz an der Westtangente zur Verfügung. Der Zu- und Ausstieg ist hierbei nur an den beschilderten Haltestellen erlaubt. Auf den Zufahrtsstraßen, wie etwa der Westtangente ist ein Halten aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
Wie in den Vorjahren ist das Abstellen von Bussen am Otto-von-Dandl-Ring, in der Clemens-Attenkoferstraße sowie in der Arndt-Sallinger-Straße und auch im Bereich Kagers nicht erlaubt. An den Wochenenden wird erfahrungsgemäß wieder mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen sein. Mit den bereits im Vorfeld getroffenen Maßnahmen und dem Einsatz zusätzlicher Verkehrsstreifen, soll deshalb der Straßenverkehr um den Festplatz gezielt gelenkt werden.
Die Polizei Straubing bittet die Festbesucher, Fahrgemeinschaften zu bilden und das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs zu nutzen und insbesondere den Shuttle-Bus vom Bahnhof zum Festgelände. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Haltverbote in Feuerwehranfahrtszonen, auf Behindertenparkplätzen und an gekennzeichneten Busparkplätzen überwacht und bei Falschparkern auch Abschleppungen veranlasst werden. Ebenso werden Verkehrskontrollen zur Fahrtüchtigkeit von Verkehrsteilnehmern durchgeführt.
In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei einem E-Scooter um ein Kraftfahrzeug handelt und somit dieselben Grenzwerte wie beim Führen jedes anderen Kraftfahrzeuges (PKW, Fahrrad etc.) gelten.
- Ab 0,5 Promille Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro,
- 2 Punkte, mind. 1 Monat Fahrverbot
- Ab 1,1 Promille Straftat, Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug
- Bei Unfällen oder Fahrfehlern aufgrund von Alkoholeinfluss ist es bereits bei einem Wert von 0,3 Promille eine Straftat
- Für Fahranfänger bis zum 21. Lebensjahr und für Fahrzeugführer während der Probezeit gilt 0,00 Promille
- Beim Radfahren handelt es sich bei einem Wert ab 1,6 Promille um eine Straftat, wobei hier auch zu beachten ist, dass bei Fahrunsicherheit oder einem Unfall ebenfalls die Grenze bei 0,3 Promille liegt.
- Wer unter Drogeneinfluss ein Kraftfahrzeug führt, macht sich ebenfalls strafbar oder begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit, die unter anderem mit einer Geldbuße ab 500 Euro und/oder einem Fahrverbot geahndet wird. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Betäubungsmittel wie z.B. Cannabis noch Tage nach dem Konsum im Blut nachweisbar sind und somit das Führen eines Kraftfahrzeuges verboten ist.
Zusätzlich zu den für die ganze Volksfestzeit geltenden Park- und Halteverboten, wird es zum Volksfestauszug, am Freitag, den 09. August, ab 12:00 Uhr, im Aufstellungsbereich und entlang des Zugweges, im Stadtgebiet von Straubing, Einschränkungen geben. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Bitte beachten Sie die aufgestellten Park- und Halteverbote.
Volksfestwache
Als Anlaufpunkt auf dem Festgelände wird die Polizei Straubing auch dieses Jahr wieder im Theater Am Hagen eine Volksfestwache betreiben. Diese ist immer ab 10:00 Uhr bis zum Veranstaltungsende besetzt. Telefonisch ist die Festwache über die Rufnummer. 09421/ 868-2340 zu erreichen. Selbstverständlich ist die Polizeiinspektion Straubing am Theresienplatz 50 auch während des Gäubodenvolksfestes rund um die Uhr besetzt. Die Einsatzzentrale im Polizeipräsidium Niederbayern ist über die bekannte Notrufnummer „110“ Tag und Nacht bei Notfällen erreichbar.
Verhaltenshinweise und Tipps der Straubinger Polizei
Wie in den vergangenen Jahren werden auch dieses Jahr wieder rund eins Komma vier Millionen Besucher zum Volksfest in Straubing erwartet. Ein Grund mehr, sich einige Verhaltenshinweise und Tipps der Polizei zu Gemüte zu führen.
- Rufen Sie bei ungewöhnlichen Situationen oder sich anbahnenden Auseinandersetzungen über Notruf „110“ schnellstmöglich die Polizei oder sprechen Sie die Polizeistreifen vor Ort an
- Gehen Sie Streitigkeiten oder Pöbeleien aus dem Weg
- Melden Sie sich nach beobachteten Straftaten als Zeuge bei der Polizei
- Lassen Sie zu Hause, was Sie zum Feiern nicht benötigen. Rucksäcke oder große Taschen sind auf dem Gäubodenvolksfest zwar nicht grundsätzlich verboten, sollten sie nicht zwingend benötigt werden, empfiehlt es sich jedoch, diese nicht mitzunehmen
- Achten Sie auf Ihre Geldbörsen, Schmuck und Wertsachen. Nehmen Sie nur das Nötigste – auch an Bargeld – mit und deponieren Sie Geldbörsen und Wertsachen nur in Innentaschen.
- Machen Sie mit Ihren Kindern, Freunden und Bekannten vorsorglich einen Treffpunkt zu bestimmten Zeiten aus, sollten Sie sich aus den Augen verlieren.
- Versperren Sie Ihr Auto, Motorrad und Fahrrad sorgfältig und nutzen Sie ausschließlich gekennzeichnete Park- und Abstellflächen.
- Wildparker werden konsequent verwarnt und gegebenenfalls abgeschleppt
- Wenn Sie fahren müssen, Hände weg vom Alkohol
Sonstige Hinweise
- Lampionfahrt: In Absprache mit den Sicherheitsbehörden und dem Veranstalter wird aus Sicherheitsgründen dieses Jahr zur Lampionfahrt mit Niederfeuerwerk nur eine begrenzte Personenanzahl zugelassen. Die einzelnen Zugänge zur Veranstaltungsörtlichkeit werden geschlossen, sobald eine gewisse Kapazitätsgrenze erreicht ist. Daher wird empfohlen, sich frühzeitig auf dem Veranstaltungsgelände einzufinden.
- Konsum von Cannabis: Auf dem gesamten Volksfestgelände ist der Konsum von Cannabis verboten! Zuwiderhandlungen werden konsequent verfolgt. Die Ordnungswidrigkeit kann beim ersten Verstoß mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro und beim Wiederholungsfall mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
- Drohnen: Erstmals wird heuer während dem Auszug eine Polizeidrohne zur Einsatzsteuerung eingesetzt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Drohne nicht aufzeichnet und keine Daten gespeichert werden.
- Im Allgemeinen sind Drohnenflüge aus Sicherheitsgründen über dem gesamten Festgelände verboten.
- Schließfächer: Schließfächer stehen auch in diesem Jahr wieder am Festgelände zur Verfügung.
- Messer – „Hirschfänger“: Sogenannte „Hirschfänger“ werden in Verbindung mit der bayerischen Tracht als Brauchtum toleriert. Ansonsten herrscht bei verbotenen Gegenständen (Messer) Null-Toleranz auf dem Volksfest.
- Gassprühdosen: Gassprühdosen jeglicher Art mit schädlichem Inhalt (sowie ätzende und färbende) Substanzen dürfen auf dem Festgelände nicht mitgeführt werden.
Polizei in der Ostbayernschau
Wie jedes Jahr ist die Polizei auch mit einem Informationsstand der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle mit Fachberatern aus verschiedenen Themenbereichen in der Halle 15 in der Ostbayernschau vertreten. Unter anderem gibt Kriminalhauptkommissar Manfred Reumann wertvolle Tipps hinschlich Einbruchsprävention.
Polizeiinspektion Straubing / RNRed