Die „Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung" des Bundesumweltministeriums, die seit Kurzem in Kraft ist, könnte vielen Raucherinnen und Rauchern das Leben retten. Sie erlaubt den gezielten Einsatz von Niedrigdosis-Computertomographien (CT) bei Menschen, die aktuell rauchen oder früher geraucht haben, auch wenn sie noch keine Symptome haben.
Die neue „Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung“ kann bei Rauchern angewendet werden, auch wenn noch keine Symptome eines Lungenkrebses bemerkbar sind. Dies bildet zwar den rechtlichen Rahmen, doch eine Kosten-Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist erst nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) möglich.
Früherkennungsprogramm sei lange überfällig
„Von daher ist die Verordnung ein wichtiger Schritt! Genauso wichtig ist es aber, so schnell wie möglich ein strukturiertes Früherkennungsprogramm – wie es bei Brust- und Darmkrebs schon lange der Fall ist – auf den Weg zu bringen“, fordert Prof. Dr. Maximilian Malfertheiner, Direktor des Lungenzentrums am Caritas-Krankenhaus St. Maria, der ehemaligen Klinik Donaustauf.
„Obwohl es viele neue Behandlungsansätze gibt und die Lebenserwartung gestiegen ist, sterben in Deutschland immer noch jedes Jahr etwa 45.000 Erkrankte daran.“ Das hängt laut Aussage des Experten auch damit zusammen, dass Tumore der Lunge meist erst spät entdeckt werden, da Betroffene in einem frühen Stadium kaum Beschwerden hätten. „Treten Symptome wie hartnäckiger Husten, Atemnot oder Schmerzen in der Brust auf, ist die Erkrankung in der Regel weit fortgeschritten“, erklärt der Pneumologe. „Je früher Lungenkrebs erkannt wird, umso größer sind die Heilungschancen.“
Früherkennung nur für Selbstzahler
Da der G-BA-Beschluss derzeit noch fehlt, ist die Niedrigdosis-CT der Lunge derzeit nur als Selbstzahler-Leistung möglich. Um gesunde Menschen mit einem geringem Risiko vor einer unnötigen Strahlenbelastung zu schützen, macht die Verordnung allerdings genaue Vorgaben, wann die Untersuchung der Lunge mittels Niedrigdosis-Computertomographie zur Lungenkrebsfrüherkennung zulässig ist.
So richtet sich die Maßnahme an Personen zwischen 50 und 75 Jahren, die durch langjährigen Tabakkonsum ein erhöhtes Risiko für Lungenkrebs aufweisen. Die Risikofaktoren sind dabei genau definiert. Ob eine Person für das Screeningprogramm in Frage kommt, muss ein speziell geschulter Arzt bzw. Ärztin entscheiden. Die strengen Maßgaben gelten auch für die Strahlenbelastung: „Die Verordnung gibt beispielsweise vor, dass die CT nur mit einer sehr geringen Strahlenbelastung durchgeführt werden darf“, erklärt Prof. Dr. Okka Hamer, Chefärztin der Radiologie in der Klinik Donaustauf. Zudem dürfen nur speziell qualifizierte, erfahrene Radiologinnen und Radiologen diese Untersuchungen durchführen und befunden. „Die entsprechende Weiterbildung wird von der „Arbeitsgemeinschaft Thorax“ der Deutschen Röntgengesellschaft demnächst bereitgestellt“, erklärt Prof. Hamer, die als Mitglied des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft an der Erstellung der Kurse beteiligt ist. Bestimmte Befunde müssen dann an spezialisierten Lungenkrebszentren – zu denen auch das Caritas-Krankenhaus St. Maria gehört – in einem Team aus mehreren Fachdisziplinen besprochen werden, um das weitere Vorgehen optimal planen zu können. „Dies soll sicherstellen, dass die hohen Standards eingehalten werden und die Patientinnen und Patienten die bestmögliche Betreuung erhalten“, so Prof. Hamer weiter.
Die Radiologin ebenso wie Prof. Malfertheiner befürworten diese Standards. Doch beide sind sich einig: „Nachdem nun die Rahmenbedingungen gesteckt sind, muss die Früherkennung bundesweit standardisiert eingeführt und zur Kassenleistung werden. Nur so können wir die Heilungschancen bei Lungenkrebs deutlich steigern.“
Caritas_Krankenhaus St. Maria / RNRed