Am Wochenende wurde der Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ wegen des Messerangriffs in Solingen erlassen und in Vollzug gesetzt. Die Bundesanwaltschaft hat am gestrigen Sonntag beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen den syrischen Staatsangehörigen Issa Al H. erwirkt.
Am Sonntag, den 25 August, wurde ein Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ wegen des Messerangriffs in Solingen veranlasst. Die Bundesanwaltschaft hat beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs diesen gegen den syrischen Staatsangehörigen Issa Al H. erwirkt.
Mord in drei Fällen
Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) dringend verdächtig. Zudem werden ihm Mord in drei Fällen (§ 211 Abs. 2 StGB) sowie versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung in acht weiteren Fällen (§ 211 Abs. 1, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 5, §§ 22, 23 StGB) vorgeworfen.
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Issa Al H. teilt die Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) und schloss sich der Vereinigung zu einem derzeit nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt vor dem Freitag, den 23. August, an. Auf Grund seiner radikal-islamistischen Überzeugungen fasste er den Entschluss, am Freitag, den 23. August, auf dem Solinger Stadtfest eine möglichst große Anzahl aus seiner Sicht ungläubiger Menschen zu töten. Dort stach er mit einem Messer hinterrücks wiederholt und gezielt auf den Hals- und Oberkörperbereich von Besuchern des Festivals ein. Drei Personen verstarben, acht weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt.
Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren am frühen Sonntagmorgen, den 25. Augus, von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf übernommen. Der Beschuldigte war Samstagabend, den 24. August, in Solingen vorläufig festgenommen worden. Er wurde dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) / RNRed