Die Bundespolizei erlässt eine Allgemeinverfügungen für mehrere Münchner Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte sowie die Hauptbahnhöfe Aschaffenburg, Augsburg, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. Dadurch wird dort das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten.
Für den Zeitraum ab Samstag, den 23. November, von 09:00 Uhr bis Dienstag, den 24. Dezember, bis 16:00 Uhr erlässt die Bundespolizei Allgemeinverfügungen unter anderem für Regensburg. Die Allgemeinverfügungen werden aufgrund regionaler Begebenheiten erlassen, um die Sicherheit des zur Vorweihnachtszeit erhöhten Reiseverkehrs in bayerischen Bahnhöfen zu gewährleisten.
Folgende Bahnhöfe und Zeiten sind zu beachten:
- Hauptbahnhof Aschaffenburg: Samstag, den 23. November, 09:00 Uhr bis Montag, den 23. Dezember, 06:00 Uhr
- Hauptbahnhof Regensburg: Montag, den 25. November, 09:00 Uhr bis Dienstag, den 24. Dezember, 06:00 Uhr
- Hauptbahnhof Augsburg: Montag, den 25. November, 15:00 Uhr bis Montag, den 24. Dezember, 15:00 Uhr
- Hauptbahnhof Nürnberg: Freitag, den 29. November, 08:00 Uhr bis Montag, den 24. Dezember, 16:00 Uhr
- Hauptbahnhof Würzburg: Freitag, den 29. November, 15:00 Uhr bis Montag, den 24. Dezember, 06:00 Uhr
- Hauptbahnhof München (inklusive S-Bahnsteige), Ostbahnhof und Bahnhof Pasing sowie an den S-Bahnhaltepunkten Marienplatz und Karlsplatz (Stachus): Freitag, den 29. November, 10:00 Uhr bis Montag, den 24. Dezember, 15:00 Uhr
Gewaltstraftaten sollen damit verhindert werden
Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände in den oben genannten Zeiträumen untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen können die Gegenstände sichergestellt und - unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz - ein
Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.
In den Geltungsbereichen werden Plakaten ausgehängt, die auf das Mitführverbot und die Allgemeinverfügung hinweisen.
Ergänzend informiert die Bundespolizei
- Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (zum Beispiel Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen).
- Waffen, auch solche, die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten grundsätzlich nur trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu Schadensvergrößerung führen.
- Privatpersonen, die Waffen tragen, vernachlässigen oft deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der Situation beitragen könnten.
- Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
- Eine Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den angegriffenen Träger selbst eingesetzt werden.
- Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie finanzielle Folgen haben.
Bundespolizeiinspektion Waldmünchen / RNRed