Kulturgut-Rückgewähr-Gesetz
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Bayerns Justizminister Bausback verteidigt Gesetzentwurf zur Rückgewähr von Kunstwerken: "Den Opfern und deren Erben hilft nur ein Gesetz, das auch vor der Verfassung standhält!"
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat den von ihm vorgelegten Gesetzentwurf zur Verjährung von Herausgabeansprüchen bei Raubkunst und anderen abhanden gekommenen Sachen gegen Kritik verteidigt, mit der Voraussetzung einer "Bösgläubigkeit" des aktuellen Besitzers für den Ausschluss der Verjährung würden zu hohe Hürden für die Eigentümer und deren Erben errichtet. "Konstruktive Kritik ist immer willkommen", so Bausback. "Aber dazu würde eben auch gehören, dass man konkret sagt, wie es denn stattdessen gehen soll. Und wenn man sich an konkrete Vorschläge macht, wird man schnell sehen: Ein großer Wurf, der dann aber in Karlsruhe scheitert, wäre ein Bärendienst für die Eigentümer und deren Erben. Es geht doch darum, die Berufung auf eine Verjährung zu verhindern, die schon lange, teilweise bereits Jahrzehnte, abgelaufen ist. Und das ist in einem Rechtsstaat eben nur dann möglich, wenn das Vertrauen auf das geltende Recht ausnahmsweise keinen Schutz verdient."
Bausback wies darauf hin, dass die Hürde der Bösgläubigkeit zwar hoch, aber nicht uneinnehmbar ist: "Jeder Jurist weiß: Bösgläubig ist nicht nur der, der etwas weiß, sondern auch der, der nahe liegende Anhaltspunkte für etwas hat. Und das lässt sich schon eher nachweisen. Auf jede Hürde zu verzichten oder die Beweislast umzudrehen, hält meines Erachtens vor der Verfassung nicht stand."
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(Bild: Tim Reckmann / www.pixelio.de)