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Seit 18. Januar sitzt der suspendierte Oberbürgermeister Joachim Wolbergs nun in Untersuchungshaft in der JVA Straubing. Sein Antrag auf Haftprüfung war ohne Erfolg. Doch welche Rechte hat man in Untersuchungshaft eigentlich?



Eine Untersuchungshaft darf in der Regel höchstens sechs Monate dauern. Welche Rechte die Inhaftierten während ihres Aufenthalts in der Untersuchungshaft haben, fällt unterschiedlich aus. Seit 1. Januar 2012 verfügt jedes Bundesland über eigene Untersuchungshaftvollzugsgesetze.

Dabei stellt sich zunächst die Frage nach den erlaubten Kommunikationswegen. Sobald eine Person in Untersuchungshaft kommt, braucht sie einen Verteidiger. Mit diesem darf der Untersuchungsgefangene uneingeschränkt sowohl schriftlich, als auch mündlich verkehren. Der Kontakt zu anderen Gefangenen ist ebenfalls möglich, soweit er nicht die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt einschränkt.

Will man einen Untersuchungsgefangenen besuchen, ist eine Besuchserlaubnis von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erforderlich. Oft hilft der Verteidiger dabei. Allgemein gilt eine Mindestbesuchsdauer von zwei Stunden im Monat, die zumindest in den ersten drei Monaten nach Aufnahme nicht eingeschränkt werden darf. Maximal drei Personen sind als Besucher zulässig. Konkrete Besuchszeiten müssen immer mit der Besuchsanmeldung der jeweiligen Justizvollzugsanstalt vereinbart werden.

Bei den Besuchen gilt das Verbot, den Gefangenen etwas mitzubringen. Außerdem überwacht ein Beamter der JVA die Gespräche. Das Kommunizieren in einer Fremdsprache ist nur erlaubt, wenn keine „inhaltliche Überwachung“ oder die Anwesenheit eines vereidigten Dolmetschers durch Gericht oder Staatsanwaltschaft angeordnet wurde. Das Sprechen über den Tatvorwurf ist verboten.

Neben dem direkten Gespräch sind weitere Kommunikationswege möglich. Das Schreiben von Briefen ist erlaubt, jedoch werden diese von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht zur Überwachung gelesen. Ebenso Pakete. Telefonate sind nur mit der Genehmigung des Haftrichters erlaubt, Handys hingegen sind in der JVA untersagt.

Außer den bisher genannten Kommunikationsmöglichkeiten besitzen Untersuchungsgefangene noch weitere Rechte.  Sie sind beispielsweise dazu berechtigt, ihre private Kleidung zu tragen. Mit dem Anstaltseinkauf besteht für Gefangene außerdem die Möglichkeit, Lebensmittel und diverse Hygieneartikel zu erwerben. An Stelle von Bargeld besitzen die Inhaftierten ein eigenes Anstaltskonto. Für gewöhnlich gilt bei der Unterbringung das Recht auf eine Einzelzelle. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel. Der Haftraum enthält ein eigenes Hörfunk- und Fernsehgerät, welche auf eigene Kosten getragen werden müssen. Zeitschriften, Zeitungen sowie Bücher und andere Gegenstände zur Freizeitbeschäftigung oder Fortbildung sind erlaubt. Daneben gibt es auch Fitnessangebote. Arbeitsmöglichkeiten existieren ebenfalls, sind im Gegensatz zu Strafgefangenen nicht verpflichtend.

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