section_topline
Redaktions-Hotline: +49 (0)941 59 56 08-0
section_mobile_logo_top
section_header
section_navigation
section_breadcrumbs
section_component

Das Landgericht Regensburg teilte am heutigen Vormittag, den 28. Februar, mit, dass der mittlerweile suspendierte Oberbürgermeister aus der Justizvollzugsanstalt freigelassen wird.



„Mit Beschluss vom 27. Februar 2017 hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg den Haftbefehl des Amtsgerichts Regensburg vom 16. Januar gegen den Oberbürgermeister der Stadt Regensburg, Joachim Wolbergs, gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.“ Trotzdem besteht auch weiterhin ein dringender Tatverdacht, genauso Verdunkelungsgefahr. Im Laufe der Ermittlungen würden jetzt aber mildere Mittel als der Vollzug der Untersuchungshaft ausreichen.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen weiter. Das Landesgericht schickte eine Freilassungsanordnung an die JVA Straubing.

Rechtsanwalt Peter Witting, der Verteidiger von Joachim Wolbergs meldete sich mit einer Pressemitteilung zu Wort: „Herr Wolbergs hat sich in seiner Funktion als Oberbürgermeister zu jeder Zeit ausschließlich an den ihm anvertrauten Interessen der Bürger der Stadt Regensburg orientiert. Der Vorwurf der Käuflichkeit widerspricht nicht nur fundamental seinem grundsätzlichen Verständnis von diesem Amt, sondern auch der Art und Weise, wie er dieses Amt tatsächlich gelebt hat. Mit den in einem Strafverfahren zur Verfügung stehenden Mitteln und der gebotenen Intensität wird Herr Wolbergs deshalb nun auch den Kampf gegen die erhobenen Vorwürrfe wie auch die in die Öffentlichkeit getragenene Spekulationen und Mutmaßungen zu seiner Person aufnehmen.“

Auch Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer gab ihr erstes Statement zur Freilassung: „Für Joachim Wolbergs persönlich freut es mich sehr, dass der Haftbefehl gegen ihn außer Vollzug gesetzt wurde. Für die Stadtverwaltung ändert sich dadurch aber vorerst nichts. Durch die vorläufige Dienstenthebung, die von der Landesanwaltschaft verfügt wurde, kann Oberbürgermeister Wolbergs sein Amt bis auf weiteres nicht ausüben. Daher bleibt es bei der Vertretungsregelung und ich führe weiterhin die Dienstgeschäfte.“

Eventfilter

section_breadcrumbs
footer
Cookie-Einstellungen
nach oben