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Am 26. Verhandlungstag im Wolbergs-Prozess wurden weitere Missgeschicke bekannt. Neben den bereits mehrfach kritisierten Verschriftlichungen der abgehörten Telefongespräche werden nun gespeicherte E-Mails verstärkt ins Visier genommen.

Anscheinend haben Ermittler weitaus mehr E-Mails zwischen den Angeklagten gespeichert als bisher angenommen. Wie aus einem Beweisantrag vom 26. Verhandlungstag hervorgeht, sollen zudem alle vier Verteidiger Zugriff auf die Datenbanken mit dem gespeicherten Schriftverkehr erhalten haben. Rechtsanwalt Markus Birkenmaier brachte den Stein ins Rollen, indem er im Gericht die Verlesung einer E-Mail zwischen Volker Tretzel und seinen Verteidigern zur Entlastung seines Mandanten, dem früheren Tretzel-Geschäftsführer Franz W., beantragt hat.

Einblick in diese Verteidigerpost sowie weitere E-Mails erhielt Birkenmaier durch Akteneinsicht. Die Korrespondenz konnten laut Birkenmaier aber nicht nur er einsehen, sondern auch alle anderen Prozessbeteiligten. Der Verteidiger des ehemaligen Tretzel-Geschäftsführers gestand auch, dass ihnen nun die „Taktik der Verteidigung Tretzel bekannt“ sei und sie diese auch zu Gunsten ihres Mandanten nutzen wollen.

Tretzels Anwälte legten Widerspruch gegen das Verlesen von Birkenmaiers Antrag ein und sprachen sich gegen die Verwertung der Verteidigerpost aus. Birkenmaier durfte seinen Antrag aber dennoch vorlesen. Konkret geht es um das Strohmannsystem, das der ehemalige Geschäftsführer etabliert haben soll und womit eine Spendensumme von rund 375.000 € verschleiert worden sein soll. Die Mail zwischen Tretzel und seinen Anwälten würde den ehemaligen Geschäftsführer allerdings entlasten, so die Verteidigung.

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