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An Tag 43 im Regensburger Korruptionsprozess sagten zwei Sparkassenvorstände aus. Beide gaben zu Protokoll, dass sich Wolbergs nicht in die Kreditvergabe an Volker Tretzel eingemischt habe.

Sowohl Markus Witt, einer der drei Sparkassenvorstände von Regensburg, als auch der ehemalige Sparkassenvorstand Rudolf Gingele entlasteten den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs am Montag vor Gericht. Beide gaben an, dass Wolbergs keinerlei Einfluss auf die Kreditvergabe an Bauunternehmer Tretzel genommen habe. Gingele erklärte zudem, dass er selbst die Konditionen für den Kredit im Januar 2016 telefonisch mit Tretzel ausgemacht habe. Zudem sei die Sparkasse Tretzel „jahrelang hinterhergelaufen“, um den Immobilienunternehmer als neuen Kunden zu gewinnen. Die Sparkasse hatte 2016 einen 4,5 Millionen Euro Kredit an Volker Tretzel vergeben. Laut Anklage soll Joachim Wolbergs, damals Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse, zugunsten von Spendengeldern durch Volker Tretzel in die Kreditvergabe eingegriffen haben. Einen Formfehler bei der Kreditvergabe hatte die Sparkasse bereits eingeräumt: Da Tretzel Mitglied im Verwaltungsrat der Sparkasse war, hätten auch die Mitglieder des Kredit- und Personalausschusses der Kreditvergabe zustimmen müssen. Das ist jedoch nicht passiert.

Sparkasse prüft Klage wegen Geschäftsschädigung

Wolbergs beklagte am Montag vor Gericht erneut den Imageschaden, der der Sparkasse „ohne Not“ vonseiten der Staatsanwaltschaft entstanden sei. Der suspendierte Oberbürgermeister plädierte in diesem Zusammenhang erneut für eine Klage der Sparkasse gegen die Staatsanwaltschaft wegen Geschäftsschädigung. Wolbergs Anwalt Peter Witting führte dahingehend aus, dass Christian Schlegl, CSU-Stadtrat und früherer Wolbergs-Kontrahent um den Posten des Oberbürgermeisters, vertrauliche Unterlagen aus dem Verwaltungsrat der Sparkasse an die Ermittler übergeben habe. Schlegls Gang zur Polizei hätte nur dazu gedient, um seinen Mandanten „anzuzünden“, so Witting weiter. Ohne namentliche Nennung Schlegls gab Markus Witt zu Protokoll, dass die Sparkasse Regensburg aufgrund der Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen eine Schadensersatzklage prüfe.

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