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Das Oberlandesgericht Nürnberg hat am Mittwoch die zweite Anklage gegen Joachim Wolbergs zugelassen. Damit muss sich der suspendierte Regensburger Oberbürgermeister nun in einem weiteren Verfahren verantworten, bei dem ihm die Staatsanwaltschaft Regensburg Vorteilsannahme und Bestechlichkeit vorwirft. Die Verteidiger von Joachim Wolbergs wehren sich indes gegen den Beschluss. 

Das Landgericht Regensburg hatte die zweite Anklage gegen Wolbergs im März zunächst abgelehnt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Vorwürfe nach Meinung der Strafkammer schon im laufenden Prozess Gegenstand seien. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt und nun vom Nürnberger Oberlandesgericht Recht bekommen: „Nach Ansicht des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg handelt es sich bei den Vorwürfen in der neuen Anklageschrift vom 4. Oktober 2018 um eigenständige prozessuale Taten“, so die Begründung des OLG.

In der Erklärung des OLG heißt es weiterhin: „Der Senat legt u. a. dar, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in der ursprünglichen Anklageschrift mit denjenigen in der weiteren Anklageschrift nicht durch – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – unrichtige Deklarierung der Spenden in Rechenschaftsberichten so miteinander verknüpft seien, dass eine getrennte Aburteilung zu einer Aufspaltung eines zusammengehörigen Geschehens führen würde. Im Gegenteil: Es würden unterschiedliche Lebenssachverhalte mit anderen Tatzeiten, Tatorten und Tatgegenständen unnatürlich vereinigt, wenn man der Ansicht des Landgerichts Regensburg folgen würde. Nach den Anklagevorwürfen handle es sich um verschiedene Vorteilsgeber, von denen der Angeklagte jeweils Zuwendungen gefordert habe bzw. sich habe versprechen lassen.“

Das Oberlandesgericht sieht folglich einen „hinreichenden Tatverdacht“ gegeben und hat deshalb das Hauptverfahren eröffnet. Konkret geht es dabei um Spenden des Immobilienzentrums Regensburg (IZ) an den SPD-Ortsverein Stadtsüden in Höhe von rund 160.000 Euro.

Wolbergs-Verteidigung hält an „doppelter Rechtshängigkeit“ fest

Die Verteidigung des suspendierten Oberbürgermeisters teilt indes mit, dass sie „an dem Einwand doppelter Rechtshängigkeit“ festhalte und den „Aspekt eines durchgreifenden Verfahrenshindernisses auch im weiteren Verfahren unverändert verfolgen“ will. Laut Verteidigung wird sich spätestens der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erneut mit dieser Frage befassen müssen.

„Soweit das Oberlandesgericht Nürnberg mit schlichter Zulassung der Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 4. Oktober 2018 darauf verweist, hinreichender Tatverdacht gegen Oberbürgermeister Wolbergs ergäbe sich aus den im wesentlichen Ergebnis der Anklageschrift vom 4. Oktober 2018 angeführten Beweismitteln, wird deutlich, dass die von der Verteidigung im Zwischenverfahren vor der fünften Strafkammer des Landgerichts Regensburg bereits vor Monaten ausdrücklich erhobenen Einwände in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht weder berücksichtigt noch geprüft worden sind“, so die Verteidigung.

Zudem werde „diese Art der Sachbehandlung den im Strafprozess grundsätzlich geltenden Anforderungen“ einmal mehr nicht gerecht.

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