Ermittlungen gegen Alt-OB Schaidinger eingestellt
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Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat die Ermittlungen gegen Alt-Oberbürgermeister Hans Schaidinger eingestellt. Dem Alt-OB wurde vorgeworfen, während seiner Amtszeit Vorteile eines Bauunternehmers entgegengenommen zu haben.
Hans Schaidinger stand wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit bzw. der Vorteilsannahme im Zusammenhang mit der Annahme eines Beratervertrags bei einem Regensburger Bauunternehmen im Visier der Ermittler. Wie Oberstaatsanwalt Markus Pfaller nun mitteilt, sei das Verfahren nach Abschluss der Ermittlungen gegen den früheren OB nun eingestellt worden. Der Nachweis, dass Schaidinger während seiner Amtszeit als OB Vorteile des Bauunternehmens und dessen Inhabers und Geschäftsführers entgegengenommen hat, sei nicht zu führen, so Pfaller weiter.
Eine Strafbarkeit wegen Korruption setze nach dem Wortlaut des Gesetzes voraus, dass die Amtsträgereigenschaft zur Zeit der Tat vorliege. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sei es jedoch nicht strafbar, wenn ein Amtsträger erst nach dem Ausscheiden aus dem Amt Vorteile, etwa in Form eines entgeltlichen Beratervertrags, annehme, die ihm im Hinblick auf seine frühere Dienstausübung gewährt würden. Für die Verwirklichung beider Delikte sei deshalb Voraussetzung, „dass der Amtsträger während seiner Amtszeit für eine konkrete pflichtwidrige Diensthandlung bzw. für die Dienstausübung einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt“. Für die Amtszeit von Schaidinger als OB der Stadt Regensburg sei jedoch laut Pfaller keine dieser drei Handlungsmodalitäten nachweisbar erfüllt.