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Joachim Wolbergs bleibt weiterhin vom Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Regensburg suspendiert. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden und damit einen Antrag von Wolbergs abgewiesen.

Regensburgs Oberbürgermeister Joachim Wolbergs bleibt vom Amt suspendiert. Das hat das Verwaltungsgericht Regensburg am Mittwoch entschieden. Wolbergs‘ Antrag, die vorläufige Suspendierung auszusetzen, lehnte das Gericht damit ab.

In einer Pressemittelung des Landgerichts heißt es zur Begründung: „Die Landesanwaltschaft Bayern hat im verwaltungsgerichtlichen Aussetzungsverfahren darauf hingewiesen, dass bereits die Verurteilung vom 03.07.2019 wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen über rund 150.000 €  voraussichtlich zur Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen wird.“ Dieser Einschätzung sei nun das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg gefolgt und habe das Vorliegen einer schwerwiegenden Dienstpflichtverletzung durch die vom Landgericht Regensburg angenommenen Fälle der Vorteilsannahme bejaht. „Das Dienstvergehen wiegt nach Auffassung des Verwaltungsgerichts so schwer, dass eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wahrscheinlicher ist als der Verbleib im Amt“, so die Landesanwaltschaft weiter. Auch die weitere zugelassene Anklage zum Tatkomplex „Immobilienzentrum Regensburg“ trage bereits für sich gesehen die Prognose der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

Wolbergs kann Beschwerde einlegen

Wolbergs kann gegen den Beschluss binnen zwei Wochen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde einlegen. In einer Pressekonferenz am Donnerstag will sich der suspendierte Oberbürgermeister ausführlich zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg äußern.

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