Franz Rieger muss vor Gericht
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Das Landgericht Regensburg hat die Anklage gegen Franz Rieger (CSU) zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Vermutlich ab 8. November 2021 muss sich Rieger dann wegen Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten.
Franz Rieger (CSU) muss sich vor Gericht verantworten. Das Landgericht Regensburg hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 18. Dezember 2019 gegen den Bayerischen Landtagsabgeordneten zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Das teilte das Landgericht Regensburg mit.
Als möglichen Prozess-Beginn nennt das Gericht den 8. November 2021. Ferner sind vorläufig sieben Fortsetzungstermine bis einschließlich 24. November 2021 (insgesamt also acht Hauptverhandlungstage) ins Auge gefasst.
Anklage wegen Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung
Rieger werden Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Einwerbung und Verschleierung von Wahlkampfspenden aus der Immobilienbranche anlässlich seiner Kandidatur für den Bayerischen Landtag im Jahr 2013 vorgeworfen. Ein mitangeklagter Inhaber einer Marketingagentur soll ebenfalls Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Ausstellung von Scheinrechnungen geleistet haben.
Bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt die Unschuldsvermutung.