Schlegl-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe
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Im Prozess gegen den früheren CSU-Oberbürgermeisterkandidaten Christian Schlegl wurden die Plädoyers gehalten. Während die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 42.000 Euro forderte, plädierte sein Verteidiger auf Freispruch.
Drei Stunden lang ließ Staatsanwalt Jürgen Kastenmeier am Dienstag die fünf Prozesstage und Zeugenaussagen Revue passieren, ehe er zu seinem Ergebnis kam: Christian Schlegl habe von den gestückelten Spenden gewusst. E-Mails sowie die Aussagen des Bauträgers hätten belegt, dass der OB-Kandidat der CSU aus dem Jahr 2014 an der Spendenverschleierung sowie an der Ausstellung von Scheinrechnungen beteiligt gewesen sei. Der Staatskasse seien durch Schlegls Beihilfe zur Steuerhinterziehung mehr als 38.000 Euro entgangen. Ebenso sei die uneidliche Falschaussage im Prozess gegen seinen früheren Kontrahenten Joachim Wolbergs für Kastenmeier eindeutig gewesen. Schlegl hatte damals beteuert, nichts von den Spenden oder Scheinrechnungen gewusst zu haben.
Schlegls Verteidiger Konrad Brenninger sah die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft am Dienstag jedoch anders. Gerade die Falschaussage hielt Brenninger für nicht bewiesen. Bezogen hat sich der Verteidiger dabei auf die Aussagen der Richterin Elke Escher im Wolbergs-Prozess, die vor Gericht angegeben hatte, dass die Aussage Schlegls nur eine geringe Auswirkung auf das Urteil gegen Wolbergs gehabt hätte. In Bezug auf die Scheinrechnungen betonte Brenninger, dass sein Mandant nicht gewusst habe, dass die Unternehmer damit Steuern hinterziehen wollten und sein Mandant zudem nicht sehr mit Steuerrecht verrtraut gewesen sei. Brenninger plädierte am Dienstag daher auf Freispruch für seinen Mandanten
Das Urteil im Prozess gegen Christian Schlegl soll am 11. Mai fallen.
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Kamerafoto / sonstige |
CSU Regensburg