Angesichts der Klimakrisen und auch dem Ukraine-Krieg wollen sowohl Wirtschaftsminister Aiwanger als auch Umweltminister Glauber den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben. Um den Bau von Windrädern zu erleichtern, plant die Bundesregierung einheitliche Regelung für den Artenschutz.
Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger und Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber begrüßen die Pläne der Bundesregierung, den Artenschutz vor allem in Hinblick auf Windenergie auf eine einheitliche gesetzliche Basis zu stellen. Denn neben dem Aspekt des Klimaschutzes zeigt auch der aktuelle Ukraine-Krieg, wie wichtig es ist, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben.
Täglich Bitten „Bau von Windrädern zu erleichtern“
Aiwanger begrüßt einheitliche Regelungen durch den Bund und erläutert: „Wir bekommen angesichts der aktuellen Energiekrise täglich Bitten aus der Wirtschaft, den Bau von Windrädern vor Ort deutlich zu erleichtern. Jahrelange Klagen unter dem Deckmantel des Artenschutzes gegen Windräder machen unsere Unternehmen nicht mit.“ Wenn die Abstände zu Nistplätzen von besonders gefährdeten Vogelarten bundeseinheitlich klar geregelt seien, entfalle ein wesentlicher Grund für Klagen gegen neue Windenergieanlagen. Das beschleunige die Verfahren und mache Investoren sowie Gemeinden Mut, neue Windräder auf den Weg zu bringen. Wichtig sei auch, dass das Repowering weiter vereinfacht und vor allem die Errichtung von Windrädern in Landschaftsschutzgebieten erleichtert werden solle, unterstreicht Aiwanger und betont in diesem Zusammenhang: „Wir arbeiten in der Koalition auch an praxistauglichen Ausnahmen von der 10H-Regel.“
„Erneuerbare Energien stehen für Frieden, Freiheit und Unabhängigkeit“
Glauber erklärt: „Der Ukraine-Krieg macht klar: Die Zukunft muss erneuerbar sein. Erneuerbare Energien stehen für Frieden, Freiheit und Unabhängigkeit. Für niedrige Energiekosten, unsere heimische Wirtschaft und Arbeitsplätze sind erneuerbare Energien entscheidend. Ich unterstütze deshalb den Vorschlag, die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen.“ Sie würden die Vorschläge des Bundes nun genau prüfen. Wenn Deutschland bei der Windkraft erfolgreich sein wolle, müsse der Mensch in den Mittelpunkt gestellt werden. Entscheidend beim Ausbau der Windkraft sei außerdem eine staatliche Steuerung, so Glauber und erläutert weiter: „Die Planung muss bürgerverträglich sein. Außerdem muss die Wertschöpfung in der Region bleiben. Ich erwarte vom Bund klare Vorschläge, wie die Menschen noch besser an der Energieerzeugung vor Ort beteiligt werden können.“
Bundesweite Regelung bereits ab Sommer
Die neuen Regelungen für Windkraft an Land sollen laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck jetzt bereits im sogenannten Osterpaket mitbeschlossen werden. Sie könnten dann bereits ab Sommer gelten. Demnach soll es eine präzise und einheitliche Liste für die betroffenen Vogelarten geben, die Vermeidungsmaßnahmen wie Antikollisionssysteme und die jeweiligen Abstände geben. Diese gilt bundesweit und kann nicht von den Ländern ausgedehnt werden kann.
80 Millionen Euro für Artenhilfsprogramm
Parallel legt die Bundesregierung ein Artenhilfsprogramm mit 80 Millionen Euro auf und wird zusätzlich die Betreiber von Windenergieanlagen verpflichten, sich finanziell zu beteiligen. Die konkrete Ausgestaltung im Hinblick auf die Belastung der Betreiber muss dann noch geprüft werden. Als Vorgabe an die Genehmigungsbehörden wird der Ausbau der Windenergie an Land als überragendes öffentliches Interesse im Bundesnaturschutzgesetz verankert werden.
Zügig vorankommen
„Damit könnte endlich dem endlosen Klageweg gegen neue Windenergieanlagen begegnet werden, ohne den Artenschutz abzusenken“, erklärt Staatsminister Aiwanger. Glauber ergänzt: „Auch in Bayern wollen wir die Windkraft stärken. Wir wollen die gerichtlichen Verfahren straffen, um einzelne Anlagen schneller umsetzen zu können. Jetzt gilt es, zügig voranzukommen. Der Klimawandel wartet nicht.“
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / RNRed