„Meiner Meinung nach gehört die Erbschaftsteuer am besten komplett abgeschafft!“: Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger fordert eine Anpassung der Erbschaftsteuer an die aktuelle wirtschaftliche Situation. So sollen neben Bürgern auch Unternehmen steuerlich entlastet werden.
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordert eine Anpassung der Erbschaft- und Schenkungsteuer, um Bürger und Unternehmer im Freistaat steuerlich zu entlasten. Die Bundesregierung müsse umgehend tätig werden.
Erbschaftsteuer als Bremsklotz für die Wirtschaft
Bayern habe hier mit dem Reformantrag „Erbschaft- und Schenkungsteuer an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen“ maßgebliche Vorarbeit geleistet. „Der bayerische Antrag liegt bei der Regierung in Berlin weiterhin auf dem Tisch. Jetzt heißt es endlich tätig werden. Denn die Auswirkungen der Erbschaftsteuer stellen einen Bremsklotz für die Wirtschaft dar. Meiner Meinung nach gehört die Erbschaftsteuer am besten komplett abgeschafft!“, sagt Aiwanger. „Auf diese von Bürgern und Unternehmen erhobene Zwangsabgabe könnte der Staat verzichten. Bevor es soweit kommt, sollte aber zumindest im ersten Schritt die aktuellen Regelungen dieser Einnahmequelle für die öffentlichen Kassen überdacht werden.“
Länder sollten Freibeträge selbst regeln
So sei beispielsweise der bundeseinheitliche Freibetrag seit 2009 nicht mehr angepasst worden. Angesichts der regionalen Preisgefälle beispielsweise am Grundstücksmarkt bedürfe es dringend einer Flexibilisierung, betont Aiwanger. „Die Länder sollten den persönlichen Freibetrag selber regeln dürfen. Angesichts von Inflation und gestiegenen Immobilienpreisen haben die Freibeträge mittlerweile einen wesentlichen Teil ihrer Entlastungswirkung verloren.“ Gerade in den bayerischen Ballungsräumen würde der gestiegene Wert von Häusern für viele Eigentümer zum Problem: „Kann die Erbschaftsteuer nicht aufgebracht werden, muss die Immobilie verkauft werden. Davon profitieren oftmals Investoren, die nicht sozial vermieten, sondern auf hohe Renditen abzielen. Privateigentumsaufbau soll mehr Vor- als Nachteile bringen. Daher sollten die Länderparlamente in eigener Zuständigkeit über die Höhe der Freibeträge entscheiden können“, so Aiwanger.
Unternehmensnachfolgen durch Steuerregelungen in Gefahr
Durch Gesetzesänderungen in den Jahren 2008 und 2016 wurde die Erbschaft- und Schenkungsteuer umfassend reformiert. Es ist nach Ansicht von Aiwanger aber seitdem zu wenig passiert, um notwendige Anpassungen umzusetzen. „Genauso wie sich der Privateigentumsaufbau lohnen soll, sollen Unternehmensnachfolgen nicht an überbordenden Steuerregelungen scheitern. Auch wenn das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Verschonungsregelungen für Unternehmensvermögen enthält, passen sie zum Teil nicht zur betrieblichen Praxis. Nicht zuletzt wegen der Corona-Pandemie brauchen wir hier eine umfassende Nachbesserung.“ Unternehmer, die den Betrieb in den letzten fünf oder sieben Jahren geerbt oder geschenkt bekommen hätten, würde eine zusätzliche Belastung mit Erbschaft- und Schenkungsteuer drohen. Das gelte es zu vermeiden.
Unternehmen unterstützen statt belasten
Des Weiteren würden Unternehmern zusätzliche Nachforderungen bei der Erbschaftsteuer drohen, wenn die Unternehmenserben ihr Personal nicht mindestens fünf beziehungsweise sieben Jahre mit einer bestimmten Lohnsumme hielten, betont Aiwanger und schlägt vor: „Sachgerecht wäre es, auf Antrag die Krisenjahre bei der Lohnsummenbetrachtung auszublenden. Dadurch würde sich die Lohnsummenfrist verlängern. Die Erbschaftsteuer darf für Familienunternehmen nicht zur Bremse bei der Nachfolge werden. Die Unternehmen brauchen jetzt Rechtssicherheit und Klarheit durch gesetzliche Regelungen.“ Alteigentümer von mittelständischen Betrieben aus Handel, Industrie, Hotel- und Gaststättengewerbe oder Handwerk seien auch schon vor der Pandemie vor der Frage Stilllegung oder Fortführung gestanden. „Wir müssen potenzielle Nachfolgerinnen und Nachfolger bei den vielen Herausforderungen unterstützen und nicht unnötig steuerlich belasten. Schließlich übernehmen sie unternehmerische Verantwortung und sichern Existenzen in Bayern“, erklärt Aiwanger.
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / RNRed